Lensahn
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,
herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Lensahn. Ich freue mich über Ihr Interesse und hoffe, dass Sie an diesen Seiten viel Freude und Nutzen haben werden.
Die wichtigsten Informationen und ein breites Spektrum an Themen und Hinweisen, an Service- und Verwaltungsleistungen der Gemeinde Lensahn sind hier zusammengestellt. Sie finden interessante Informationen über unsere Gemeinde, die Geschichte, zahlreiche Tipps für Unternehmungen und Ausflüge, die vielfältigen Vereinsangebote sowie unsere wirtschaftlichen und sozialen Dienstleistungen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und auch ich persönlich natürlich zur Verfügung.
Bringen Sie sich gerne ein! Ihre Anmerkungen und Anregungen nehmen wir dankbar auf, denn nur so kann unsere Internetseite aktuell, informativ und lebendig bleiben.
Herzlichst,
Michael Robien
Bürgermeister
Michael Robien
Bürgermeister
Informationen
Michael Robien
Tel.: 04363/508-45
Fax: 04363/508-145
Mail: michael.robien[at]amt-lensahn.de
Zimmer 118
Anne Geisler
Tel.: 04363/508-46
Fax: 04363/508-146
Mail: anne.geisler[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 118
Vertretung:
Franziska Ceylan
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste. Die Gemeinde liegt in am Autobahnanschluss Lensahn (BAB 1) und wird von den Landesstraßen
- L57 Lensahn - Eutin
- L58 Lensahn – Cismar
- L258 Lensahn - Kaköhl
durchquert.
Die Gemeinde Lensahn hat rd. 5.000 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Lensahn
- Grüner Hirsch
- Johanneshof
- Lensahnerhof
- Petersdorf
- Sipsdorf und
- Wahrendorf
Wappen
Beschreibung
Das Wappen zeigt im oberen Feld des geteilten und halbgespaltenen Schildes eine goldene Wildschaufel auf blauem Grunde, unten rechts (heraldisch) eine goldene Ähre in rotem Felde, links die beiden „Oldenburger Balken“ rot in Gold
Historische Begründung
Die Wildschaufel bezieht sich auf den bedeutenden Bestand der Gemeinde an Wald und Wild, insbesondere an Damwild.
Der vorwiegend landwirtschaftliche Charakter des Gemeindebezirks wird durch die Ähre verkörpert.
Die dem Oldenburgischen Wappen entnommenen roten Balken auf goldenem Grunde deuten auf die historische Vergangenheit Lensahns. Der Ort war seit 1650 fast dreihundert Jahre lang Bestandteil der Gottorpschen, später der Oldenburgischen Fideikommißgüter. Dieser Umstand war von weitgehender Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde und ihrer politischen sowie wirtschaftlichen Struktur.
Die Gemeinde Lensahn ist die größte Gemeinde des Amtes Lensahn mit den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen und Riepsdorf und liegt im Herzen der Halbinsel Wagrien direkt an der Autobahn BAB A1, Abfahrt Lensahn. Sieht man von den Küstenstädten Neustadt und Heiligenhafen ab, so bildet Lensahn mit Oldenburg den räumlichen Mittelpunkt der Ostseehalbinsel Wagrien.
Diese verkehrsgünstige Lage ermöglichte Lensahn zum einen eine zentrale Versorgung der Dörfer ringsum und damit ein rasches wirtschaftliches Gedeihen. Zum anderen ist Lensahn Ausgangspunkt vieler Wege zur Ostseeküste. Nach Norden, Osten und Süden führen Wege von jeweils nur 10 km zu berühmten Badekurorten wie Grömitz, Dahme, Weißenhaus oder verschwiegenen Strandabschnitten.
Der Name Lensahn enthält schon einen wesentlichen Kern seiner Geographie und seiner Geschichte: Er ist wendischen Ursprungs und bedeutet etwa „die Leute aus der Niederung“. In der Tat haben slawische Wenden etwa vom 8. bis 12. Jahrhundert hier erstmals gesiedelt, große Flächen Lensahns bilden auch eine tiefgelegene Niederung. Beherrschend für das Ortsbild ist jedoch die Anhöhe mit der St. Katharinen-Kirche aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, die sich in reizvollem Gegensatz zur Umgebung erhebt.
Lensahn war bis an die Schwelle des vorigen Jahrhunderts landwirtschaftlich geprägt, seit 1650 gehörte es mit dem jetzigen Gut Lensahner Hof zum Privatbesitz des Adelshauses Holstein-Gottorf, dem späteren großherzoglichen Haus Oldenburg. Weitere Güter, aus denen sich die heutigen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Lensahn entwickelten, kamen zum Familienbesitz hinzu. Die Hoheitsgewalt übte der Grundherr noch bis in dieses Jahrhundert hinein aus. Erst im Jahre 1928 wurden Lensahn und gleichzeitig alle anderen amtsangehörigen Gemeinden freie Gemeinden mit dem Recht auf Selbstverwaltung.
Lensahn heute
Lensahn hat sich inzwischen - insbesondere nach der Flüchtlingszuwanderung im 2. Weltkrieg - zu einem Wirtschaftsmittelpunkt mit größeren und kleineren Betrieben entwickelt. Die Firma Codan beschäftigt rd. 600 Arbeitskräfte und ist damit einer der größten privaten Arbeitgeber im Kreis Ostholstein. Da hier medizinische Geräte aus Kunststoff hergestellt werden, arbeitet die Fabrik geräuschlos und belastet die Umwelt in keiner Weise.
Der ringsum von Wäldern umgebene Ort hat sich seine natürliche Schönheit bewahrt und ist bei gleichzeitiger stabiler Wirtschaftslage begehrter Wohn- und Erholungsort geblieben: Im Waldort Lensahn wohnen mehr als 5.000 Einwohner.
Für ein gutes Angebot an die Gemeinschaft sorgen u.a. 4 Kindergärten, das Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt, betreute Seniorenwohnungen der Arbeiterwohlfahrt und die Fach- und Berufsfachschule für Sozialpädagogik. Im großzügig errichteten Schulzentrum befinden sich die Grund- und Gemeinschaftsschule und eine sowohl der Schuljugend wie dem freien Vereinssport dienende Großsporthalle mit Sportfreianlagen. Das schulische Angebot in der Gemeinde wird durch eine freie Waldorfschule abgerundet.
Für sportliche Betätigung stehen außerdem die kleine Sporthalle, Tennisplätze, eine Reithalle, ein Luftgewehr- und Kleinkaliber-Schießstand sowie eine moderne Bundeskegelbahnanlage zur Verfügung. Das Kirchengemeindehaus sowie die Bürgerbegegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt sind Herbergen für umfangreiche Jugend- und Seniorenarbeit.
Im Pastorat (erbaut im 18. Jahrhundert von dem bekannten Architekten Greggenhofer) verlebte der Schriftsteller Dr. Julius Stinde, der u.a. mit dem Roman „Die Familie Buchholz“ bekannt wurde, seine Kindheit.
Die Gemeindebücherei mit Lesehalle hält mit ca. 10.000 Medien ein attraktives Angebot für Einwohner und Gäste vor.
Mit dem Haus der Begegnung mit teilbarem Veranstaltungssaal, und entsprechenden Nebenräumen, steht in der Gemeinde auch eine Einrichtung für kulturelle, gesellschaftliche und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Freizeitmöglichkeiten in Lensahn sind sehr vielseitig. Besonders stolz ist Lensahn auf das idyllisch am Mühlenteich gelegene beheizte Waldschwimmbad, das sich hervorragend in die Landschaft einfügt. Umgeben ist das Schwimmbad von einem abwechslungsreichgestalteten Waldkurpark. Mehr zum Thema Freizeitgestaltung finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Lensahn hat im Rahmen einer Ortskernsanierung in den Siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein neues Gesicht erhalten. Um den alten Ortskern mit der 750 Jahre alten Kirche finden die Bürger der Gemeinde und des Umlandes heute zusammengefasst und vervollständigt die wichtigsten Dienstleistungseinrichtungen, die sie in einem ländlichen Zentralort erwarten können. Sie sind durch kurze Wege von den Bushaltestellen und den öffentlichen Parkplätzen aus gut zu erreichen.
Die Bebauung in den Sanierungsgebieten Sundstraße und Höfesteig setzt städtebauliche Akzente und fügt sich doch in den erhalten gebliebenen älteren Baubestand gut ein. Der alte Kirchplatz, mit Natursteinpflaster neu gestaltet, stellt einen gelungenen Übergang zum ältesten und markantesten Gebäude der Gemeinde, der St. Katharinen-Kirche her.
Auch wenn Lensahn kein Bundeswehrstandort ist unterhält die Gemeinde Lensahn eine Patenschaft zur 3. Kompanie des Aufklärungsbataillon 6 in Eutin. Informationen zum Aufklärungsbataillon erhalten Sie hier.
Die Chronik ist leider ausverkauft.
Sie können sie aber noch in der Gemeindebücherei ausleihen.
Sie können die Chronik im Rathaus Lensahn oder in
der Gemeindebücherei erwerben.
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Lensahn mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (4 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.
Ver- und Entsorgung
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser und Oberflächenentwässerung
Abwasser
Abfall
Elektrizität
Die Gemeinde Lensahn bietet den Kauf einer Gemeindeflagge in zwei verschiedenen Größen an. Die Kosten betragen 27,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten für die Größe 150 x 100 cm und 72,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten für die Größe 250 x 150 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Ergebnis der Kommunalwahl 2018
Informationen
Klaus Winter
Tel.: 04363/508-0
Fax: 04363/508-47
Mail: klaus.winter[at]lensahn.de
Zimmer: o.A.
Ratsinformationssystem
Ob private Feiern wie Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage oder Firmenveranstaltungen, Seminare, Messen oder ein Konzert – für jede Gelegenheit bietet „Das Haus der Begegnung“ eine Räumlichkeit.
Durch mobile Trennwände kann der große Saal für eine Veranstaltung von bis zu 200 Personen geöffnet oder jeweils für 20-60 Personen untergliedert werden.
Der Saal wurde mit einer dem heutigem Standard entsprechenden Beleuchtungs-und Veranstaltungstechnik ausgestattet. Hierfür wurden mehrere Scheinwerfer, eine Lautsprecheranlage sowie ein Beamer mit elektrisch betriebener Großleinwand installiert.
Große helle Räume, ein Tresen mit einer Bierzapfanlage, einer Kaffeemaschine für den Kaffeegenuss nach italienischer Art sind selbstverständlich. Der schöne Terrassenbereich lädt bei gutem Wetter regelrecht zu einem Sektempfang und der Begrüßung Ihrer Gäste ein. In den Wintermonaten nutzen Sie einfach das Foyer um Ihre Gesellschaft zu empfangen.
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche entgegen und beraten Sie gerne bei der Menü – oder Getränkewahl sowie bei der Dekoration.
Betreiber Marco Bauereiss und sein Team freuen sich auf Ihre Reservierungen unter der Telefonnummer: 04363-9037036
Eine Übersicht über Veranstaltungen im Amt Lensahn erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Informationen
Martina Arlt
Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 114
Vertretung:
Petra Rathje
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Marco Bauerreiß
Restaurant "Bei Marco"
Lübecker Str. 28
23738 Lensahn
Tel.: 04363/9037036
Bildergalerie
In der Gemeinde Lensahn können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
AWO Lensahn
Vorsitzender
Kay-Uwe Hoffmann
Liliencronstraße 15
23758 Oldenburg i.H.
Tel.: 04361 - 6265750
Website: AWO Lensahn
Blasorchester Lensahn
Vorsitzende
Christina Schwartz
Postfach 1151
23738 Lensahn
Tel.: 0160 - 2050810
Website: Blasorchester Lensahn
Bündnis 90/Die Grünen
Roland Gangl
Wahrendorfer Str. 6
23738 Lensahn
CDU Lensahn
Carola Suhr
Breslauer Straße 8
23738 Lensahn
Website: CDU Lensahn.
DLRG Lensahn
DRK Lensahn
Dirk Sarau
Harmsholz 13
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 903486
F.D.P. Lensahn
Rolf Schröder
Berliner Str. 15
23738 Lensahn
Förderverein Pfadfindergelände
Susanne Voß
Eutiner Straße 48
23738 Lensahn
Tel.: 0177 - 2403136
Website: Förderverein Pfadfindergelände
Freie Wählervereinigung Lensahn
Gemeindefeuerwehr Lensahn
Gemeindewehrführer
Hartmut Junge
Zum Walkerbach 9
23738 Lensahn
Tel.: 04363/2870
Mail: hartmut.junge[at]feuerwehr-lensahn.de
FF Lensahn
Ortswehrführer
Hartmut Junge
Zum Walkerbach 9
23738 Lensahn
Tel.: 04363/2870
Mail: hartmut.junge[at]feuerwehr-lensahn.de
FF Lensahnerhof
Ortswehrführer
Frank Paustian
Langer Acker 42
23738 Lensahn
Tel.: 04363/825654
FF Sipsdorf
Ortswehrführer
Andreas Kaiser
Oldenburger Straße 20
23738 Sipsdorf
Tel.: 0162/3440271
Mail: kaisertrautz[at]yahoo.de
FF Wahrendorf
Ortswehrführer
Gunther Bruhn
Wahrendorfer Str. 22
23738 Wahrendorf
Tel.: 04363/919112
Jugendfeuerwehr Lensahn
Jugendfeuerwehrwart
Kevin Ackermann
Lütjenburger Straße 12
23735 Lensahn
Tel.: 0173-6920982
Keglerverein Lensahn
Christian Gradert
Lübecker Str. 39
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 3799
Mail: christiangradert[at]gmx.de
Kleingartenverein Lensahn
Renate Turowski
Wiesenkrog 5
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 7924365
LandFrauenVerein Lensahn
Cornelia Beisel
Ringstraße 16
23738 Manhagen
Tel.: 04363 - 3961
Lensahner Schützengilde
1. Ältermann
Helmut Groß
Heinrich- Tödt- Straße 3
23738 Lensahn
Tel.: 04363- 837
Website: Lensahner Schützengilde
Reit- und Fahrverein Lensahn
Anja Lamp
Wanderoogkamp 3
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 3175
Mail: 40anjalamp[at]gmail.com
Website: Reit- und Fahrverein Lensahn
Riding Guardians
Siedlerbund Lensahn
Stefanie Steffen
Wildkoppelweg 2a
23738 Lensahn
Sozialverband Lensahn
Wolfgang Pink
Dorfstr. 15
23738 Manhagen
Tel.: 04363 - 91124
SPD Lensahn
Jens Puschmann
Kirchenkoppel 1
23738 Lensahn
Tennisclub Lensahn
Dirk Weber-Klüver
Zum Apfelgarten 7
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 1827
Mail: d.weber-kluever[at]t-online.de
TSV Lensahn
Verein Landwirtschaftsmuseum Prienfeldhof
Werner Steffen
Friedrich-August-Str. 21
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 91122
Mail: info[at]museumshof-lensahn.de
Website: Museumshof Lensahn
Volkshochschule Lensahn
Meike Looft
Lübecker Straße 105
23738 Lensahn
Tel.: 04363 - 904521
Mail: kontakt[at]volkshochschule-lensahn.de
Website: Volkshochschule Lensahn
Förderverein für Kirchenmusik Lensahn e. V.
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Benutzungsordnung für das Haus der Begegnung der Gemeinde Lensahn erlassen am: 18.07.2016 | i.d.F.v.: 20.07.2016 | gültig ab: 23.07.2016 | Bekanntmachung am: 22.07.2016
- Entgeltordnung für die Benutzung des Hauses des Gastes der Gemeinde Lensahn erlassen am: 18.07.2016 | i.d.F.v.: 20.07.2016 | gültig ab: 23.07.2016 | Bekanntmachung am: 22.07.2016
- Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Lensahn erlassen am: 14.12.2022 | i.d.F.v.: 19.12.2022 | gültig ab: 14.12.2022 | Bekanntmachung am: 14.12.2022
- Hauptsatzung der Gemeinde Lensahn erlassen am: 27.06.2012 | i.d.F.v.: 27.07.2012 | gültig ab: 13.04.2012 | Bekanntmachung am: 27.07.2012 | genehmigt am: 24.07.2012
- Richtlinien über das Berichtswesen der Gemeinde Lensahn erlassen am: 06.07.1998 | i.d.F.v.: 12.08.1998 | gültig ab: 12.08.1998 | Bekanntmachung am: 12.08.1998
- Satzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erlassen am: 21.12.1 | i.d.F.v.: 22.12.1 | gültig ab: 03.01.2 | Bekanntmachung am: 23.12.1
- Satzung über die Benutzung des Hauses der Begegnung der Gemeinde Lensahn erlassen am: 18.07.2016 | i.d.F.v.: 20.07.2016 | gültig ab: 23.07.2016 | Bekanntmachung am: 22.07.2016
Finanzen
- Satzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe erlassen am: 12.02.2014 | i.d.F.v.: 12.02.2014 | gültig ab: 01.01.2014 | Bekanntmachung am: 19.02.2014
- Satzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 16.12.2020 | i.d.F.v.: 16.12.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 23.12.2020
- Satzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten erlassen am: 12.02.2015 | i.d.F.v.: 12.02.2015 | gültig ab: 01.04.2015 | Bekanntmachung am: 21.02.2015
- Satzung der Gemeinde Lensahn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erlassen am: 15.06.1995 | i.d.F.v.: 26.06.1995 | gültig ab: 01.07.1995
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Lensahn erlassen am: 07.03.2019 | i.d.F.v.: 01.04.2019 | gültig ab: 04.04.2019 | Bekanntmachung am: 03.04.2019
- Satzung über die Hebesätze der Realsteuern in der Gemeinde Lensahn erlassen am: 16.12.2020 | i.d.F.v.: 16.12.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 23.12.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Lensahn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Lensahn der Gemeinde Lensahn erlassen am: 30.11.2016 | i.d.F.v.: 01.12.2016 | gültig ab: 09.12.2016 | Bekanntmachung am: 08.12.2016
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Lensahn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Lensahnerhof der Gemeinde Lensahn erlassen am: 30.11.2016 | i.d.F.v.: 01.12.2016 | gültig ab: 09.12.2016 | Bekanntmachung am: 08.12.2016
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Lensahn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Sipsdorf der Gemeinde Lensahn erlassen am: 30.11.2016 | i.d.F.v.: 01.12.2016 | gültig ab: 09.12.2016 | Bekanntmachung am: 08.12.2016
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Lensahn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wahrendorf der Gemeinde Lensahn erlassen am: 30.11.2016 | i.d.F.v.: 01.12.2016 | gültig ab: 09.12.2016 | Bekanntmachung am: 08.12.2016
- Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lensahn erlassen am: 27.07.2012 | i.d.F.v.: 31.07.2012 | gültig ab: 03.08.2012 | Bekanntmachung am: 02.08.2012
Schule und Kultur
- Satzung der Gemeinde Lensahn über die Benutzung der Gemeindebücherei und die Erhebung von Benutzungsgebühren erlassen am: 12.10.2022 | i.d.F.v.: 13.10.2022 | gültig ab: 16.10.2022 | Bekanntmachung am: 15.10.2022
Soziales, Jugend und Gesundheit
- Benutzungsordnung für die Sportfreianlagen in der Gemeinde Lensahn erlassen am: 24.10.1984 | i.d.F.v.: 24.10.1984 | gültig ab: 01.11.1984 | Bekanntmachung am: 24.10.1984
- Haus- und Badeordnung des Waldschwimmbades Lensahn erlassen am: 01.05.2024 | i.d.F.v.: 01.05.2024 | gültig ab: 02.05.2024
- Satzung für die Gemeindebücherei Lensahn erlassen am: 25.02.2004 | i.d.F.v.: 03.03.2004 | gültig ab: 01.04.2004 | gültig am: 15.10.2022 | Bekanntmachung am: 31.03.2004
Öffentliche Einrichtungen
- Beitrags-und Gebührensatzung der Lensahner Wasserbetriebe zur Wassersatzung (Stand vom 01.01.2023 - letzte Änderung § 7 durch 6. Nachtragssatzung vom 21.12.2022) erlassen am: 29.11.2004 | i.d.F.v.: 29.11.2004 | gültig ab: 01.01.2005 | Bekanntmachung am: 15.12.2004
- Satzung der Lensahner Wasserbetriebe über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser erlassen am: 29.11.2004 | i.d.F.v.: 29.11.2004 | gültig ab: 01.01.2005 | Bekanntmachung am: 30.12.2004
- Satzung über die Abwasserbeseitigung der Lensahner Wasserbetriebe ( L W B ) erlassen am: 29.11.2004 | i.d.F.v.: 29.11.2004 | gültig ab: 01.01.2005 | Bekanntmachung am: 30.12.2004
- Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Lensahner Wasserbetriebe (L W B ) erlassen am: 09.12.2020 | i.d.F.v.: 15.12.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 17.12.2020
Wirtschaft und Verkehr
- Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Lensahn erlassen am: 16.12.2020 | i.d.F.v.: 17.12.2020 | gültig ab: 24.12.2020 | Bekanntmachung am: 23.12.2020
- Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Lensahn erlassen am: 16.12.2020 | i.d.F.v.: 17.12.2020 | gültig ab: 24.12.2020 | Bekanntmachung am: 23.12.2020
Flächennutzungsplan
- Planunterlage.pdf 3 MB
- Begruendung.pdf 916 KB
- zusammenfassende_Erklaerung.pdf 33 KB
- Planunterlage.pdf 5 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 246 KB
Stellungnahmen
- Planunterlage.pdf 5 MB
- Begruendung.pdf 988 KB
- Bekanntmachung.pdf 154 KB
- Planzeichnung 1 MB
- Begründung 695 KB
- Bekanntmachung 136 KB
- Merkblatt Datenverarbeitung 92 KB
Bebauungspläne
- Planunterlage.pdf 402 KB
- Planunterlage_Text.pdf 57 KB
- Planunterlage_Zeichenerklaerung.pdf 155 KB
- Begruendung.pdf 2 MB
- Bekanntmachung.pdf 192 KB
- Abwägungsunterlage 327 KB
- Begründungsunterlage 584 KB
- Planzeichnung 713 KB
- Bekanntmachung 142 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 636 KB
- Bekanntmachung.pdf 203 KB
- Datenverarbeitung.pdf 92 KB
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 2 MB
- Bekanntmachung.pdf 224 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 319 KB
Stellungnahmen
- Artenschutz_Fachbeitrag.pdf 653 KB
- Baugrunduntersuchung.pdf 6 MB
- Baugrunduntersuchung_Bodenprofile1.pdf 358 KB
- Baugrunduntersuchung_Bodenprofile2.pdf 348 KB
- Baugrunduntersuchung_Bodenprofile3.pdf 444 KB
- Floristische_und_Faunistische_Erfassung.pdf 690 KB
- Gewaesserausbau_Genehmigung.pdf 3 MB
- Gewaesserausbau_Planunterlage.pdf 5 MB
- Gruenlandueberpruefung_Einstufung_als_Biotop.pdf 351 KB
- Gruenlandueberpruefung_Einstufung_als_Biotop_Planunterlage.pdf 649 KB
- Schallgutachten.pdf 3 MB
- Schallquellenkataster.pdf 6 MB
- Schallschutzmassnahmen.pdf 2 MB
- Stellungnahmen_aller_Traeger_oeffentlicher_Belange.pdf 2 MB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 919 KB
- Bekanntmachung.pdf 363 KB
- zusammenfassende_Erklaerung.pdf 33 KB
- Planunterlage.pdf 3 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Faunistische_Bestandserfassung.pdf 2 MB
- Bekanntmachung.pdf 343 KB
- Planunterlage.pdf 3 MB
- Begruendung.pdf 963 KB
- Bekanntmachung.pdf 266 KB
- Planunterlage.pdf 4 MB
- Bekanntmachung.pdf 239 KB
- Planunterlage.pdf 5 MB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 478 KB
Stellungnahmen
- Arbeitsgemeinschaft_der_annerkannten_Naturschutzveraende_SH.pdf 329 KB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein.pdf 80 KB
- Bundesamt_fuer_Infrastruktur__Umweltschutz_und_Dienstleistungen_der_Bundeswehr.pdf 166 KB
- Deutsche_Bahn_AG.pdf 932 KB
- Eisenbahn-Bundesamt.pdf 625 KB
- Kreis_Ostholstein.pdf 541 KB
- Kreis_Ostholstein2.pdf 273 KB
- Landesamt_fuer_Landwirtschaft__Umwelt_und_laendliche_Raeume_Schleswig-Holstein_Technischer_Umweltschutz.pdf 42 KB
- Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein.pdf 760 KB
- Landwirtschaftskammer_Schleswig-Holstein.pdf 154 KB
- NABU_und_Bund_SH.pdf 43 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg.pdf 220 KB
- Planzeichnung.pdf 811 KB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 168 KB
- Zusammenfassende_Erklaerung.pdf 222 KB
- Planzeichnung 6 MB
- Begründung 695 KB
- Bekanntmachung 132 KB
- Merkblatt Datenverarbeitung 92 KB
sonstige Bauleitpläne
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 500 KB
- Bekanntmachung.pdf 246 KB
- Datenverarbeitung.pdf 92 KB
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Begruendung.pdf 529 KB
- Bekanntmachung.pdf 272 KB
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Lensahn wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.
- Doppik Basiswissen 306 KB
- Haushalt 2020 7 MB
- Schlussbilanz 2020 6 MB
- Gesamtschlussbilanz 2020 890 KB
- Haushalt 2021 9 MB
- Schlussbilanz 2021 4 MB
- Gesamtschlussbilanz 2021 747 KB
- Haushalt 2022 6 MB
- Schlussbilanz 2022 4 MB
- Haushalt 2023 9 MB
- 1. Nachtragshaushalt 2023 559 KB
- Schlussbilanz 2023 6 MB
- Haushalt 2024 7 MB
- Haushalt 2025 7 MB
Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Lensahn gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 325 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 325 v.H. | |
Gewerbesteuer | 320 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 84 Euro |
für den 2. Hund | 120 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 144 Euro | |
für gefährliche Hunde | 720 Euro |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- Hunde_An-_Abmeldung.pdf 209 KB
- Merkblatt_Hundehalter.pdf 87 KB
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Fremdenverkehrsabgabe
Die Gemeinde Lensahn ist mit Erlass des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08. Februar 1982 als Erholungsort anerkannt worden. Diese Anerkennung gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort berechtigt die Gemeinde eine Fremdenverkehrsabgabe gemäß § 10 Kommunalabgabengesetz zu erheben.
Die Gemeinden können die Fremdenverkehrsabgabe für
- Zwecke der Tourismuswerbung
- die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen
- die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen
erheben (§ 10 Absatz 6 Kommunalabgabengesetz).
Abgabepflichtig sind die Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile geboten werden
(§ 10 Absatz 7 Kommunalabgabengesetz).
Informationen
Celina Radzwill
Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Mira Voß
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Für die Bemessung der Fremdenverkehrsabgabe werden vier Vorteilsstufen gebildet:
Vorteilsstufe | Bezeichnung | Abgabesatz | Multiplikator | Höhe der Abgabe je Vorteilseinheit |
1 | Abgabepflichtige, die zwar mittelbar aber nur in geringem Maße vom Fremdenverkehr Vorteile erlangen können. | 29,00 | 0,50 | 14,50 |
2 | Abgabepflichtige, deren Angebote nicht auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind, die aber mittelbar durch ihre Geschäftsbeziehungen zu den Abgabenpflichtigen gem. 3) und 4) Vorteile erlangen können. | 29,00 | 1,00 | 29,00 |
3 | Abgabepflichtige, deren Angebote nicht ausschließlich auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind, die aber unmittelbare Vorteile erlangen können. | 29,00 | 2,00 | 58,00 |
4 | Abgabepflichtige, deren Angebote typischerweise auf den Fremdenverkehr ausgerichtet sind und die daraus unmittelbare Vorteile erlangen können. | 29,00 | 4,00 | 116,00 |
Beispielberechnung:
Gast- und Speisewirtschaft mit 75 Sitzplätzen, Einordnung in Vorteilsstufe 3
= 3 Vorteilseinheiten (je 25 Sitzplätze eine VE) x 58,00 EUR = 174,00 EUR pro Jahr
Vergnügungssteuer für Spielgeräte
Steuergegenstand der Vergnügungsteuer sind entgeltpflichtige Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit.
Bemessungsgrundlage für die Steuer ist
a) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die elektronisch gezählte Bruttokasse.
b) bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spielgeräte.
Der Steuersatz beträgt für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse und 62 EUR/Monat bei Geräten ohne Gewinnmöglich in Spielhallten und ähnlichen Unternehmen.
Informationen
Celina Radzwill
Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Mira Voß
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |
Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Der Lärmaktionsplan umfasst
- die Bewertungen der Lärmsituation,
- eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
- eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
- die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn
Informationen
Susan Petersen
Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 12
Vertretung:
Nicole Paustian
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
PV-Freiflächenanlagen bieten eine Möglichkeit, sich von klimaschädlichen, fossilen Energieträgern zu lösen und einen Weg in eine klimafreundlichere und nachhaltigere Zukunft zu beschreiben.
Die Gemeinde Lensahn möchte sich an der Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen. Dazu wird das Ziel verfolgt, die Erzeugung erneuerbarer Energien mittels Photovoltaik-anlagen weiter zu fördern.
Um eine möglichst umweltverträgliche und nachhaltige Förderung der erneuerbaren Energien durch Photovoltaikfreiflächen zu erhalten, erarbeitet die Gemeinde Lensahn eine Potentialanalyse, um geeignete Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu ermitteln.
- Potentialanalyse_Lensahn.pdf 624 KB
- Regionalplan.pdf 1 MB
- Antragsflaechen_Lensahn.pdf 2 MB
- harte_Faktoren.pdf 6 MB
- weiche_Faktoren.pdf 6 MB
- weiche_Faktoren_o.Boden.pdf 6 MB
- Ergebnis_Antragsflaechen.pdf 5 MB
- Ergebnisse_o.Boden.pdf 5 MB
- Ergebnisse_verkleinert.pdf 2 MB
Informationen
Sina Bumann
Tel.: 04363/508-0
Fax: 04363/508-47
Mail: sina.bumann[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 117
Vertretung:
Ramona Cruse (Brandschutz)
Susan Petersen (Bauleitplanung)
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Ein Ortsentwicklungskonzept für Lensahn
Die Gemeinde Lensahn möchte sich klimaneutraler, barrierefreier und lebenswerter, sowie attraktiver für die Zukunft aufstellen.
Aus wurde ein Ortsentwicklungskonzept nach den Richtlinien zur Förderung von Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein erstellt. In einem solchen Konzept werden unter anderem die Stärken und Schwächen des Gebiets, Entwicklungsmöglichkeiten, sowie wichtige Projekte, wie z.B. die Erneuerung des Schützenplatzes dargelegt. Mit einem solchen Konzept werden zukünftige im Konzept benannte Projekte mit bis zu 75% gefördert.
Informationen
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr