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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Riepsdorf

Riepsdorf

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Riepsdorf.

Die Gemeinde liegt zwischen der Autobahn A1 und der Ostsee. Sie ist 26 qkm groß und umfasst 6 Dörfer,  die im Grunde alle am südlichen Rand des vom Reichsarbeitsdienst um 1936 trocken gelegten Gruber Sees (-3,3m NN) angesiedelt sind.

Östlich findet man die Orte Thomsdorf und Altratjensdorf. Im Kern liegen die Orte Gosdorf, Riepsdorf und Quaal. Am Rande des Damloser Waldes liegt im Westen das Gut Koselau mit seinen beiden Siedlungsteilen Koselau Ost und West.

Der Ort Riepsdorf wurde im Jahre  1262  erstmals erwähnt. (Topographie)

Die Gemeinde  ist hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt.  Es gibt zwar immer weniger Bauernhöfe dafür aber mehr Rinder und Schweine. Ein  zweites Standbein wurden  die erneuerbaren Energien in Form von Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder Windenergieanlagen auf den Feldern und Wiesen.

Durch die Autobahn liegt Lübeck nur noch eine halbe Stunde Fahrzeit von Riepsdorf entfernt.

Seit 2007 hat sich die Gemeinde Riepsdorf dem Amt Lensahn angeschlossen, hier findet man mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte und eine Poststelle.

Unsere naturnahe verträumte Gemeinde  hat aber auch das Interesse unserer gestressten Städter aus dem Umland geweckt. Die ansteigende Zahl der  Zweitwohnungsbesitzer, als Altersruhesitz oder einfach nur ein preisgünstiges Eigenheim, spricht für eine funktionierende  Dorfgemeinschaft.  Ferienwohnungen werden angeboten und die Heuherberge in Quaal reizt Schulklassen zur  Übernachtung.

Aktuell zählt man 967 Einwohner und 99 Zweitwohnungsbesitzer.

Die 3 Freiwilligen Feuerwehren und die Jugendfeuerwehr sorgen für die Sicherheit der Mitbürger. Jeder Zehnte  ist für diese ehrenhafte Aufgabe bereit und stellt sich den umfangreichen, nicht immer ungefährlichen Aufgaben.

Seit 1990 gibt  es eine Partnerschaft mit der Gemeinde Rieps in Mecklenburg, die von der  Feuerwehr durch einen regelmäßigen Austausch gepflegt wird.

Der FC Riepsdorf ist das sportliche Ventil  für den Ausgleich nach einem gestressten  Arbeitstag. Im DRK Ortsverband e.V. treffen sich viele Bewohner wöchentlich zu umfangreichen Aktivitäten.

Jeden Sonntagvormittag sind die Sportschützen auf dem Schießstand in Riepsdorf und tragen dort ihre Wettkämpfe aus.

Die 1865 gegründete Schweinegilde gliedert sich mit ihren Programmen im Dorfleben an.

Der Heimatbund Riepsdorf, früher Vereinigte Landsmannschaften,  hat  90 Mitglieder. Er wurde 1948 gegründet und hat 5  Treffen im Jahr mit sehr interessanten Vorträgen aus der Heimatgeschichte und mehr.

Der Siedlerbund veranstaltet alle zwei Jahre einen Vorgartenwettbewerb.

Alle Vereine und Verbände haben im Laufe des Jahres verschiedenste Veranstaltungen wie:

Skat und Knobelabende, Wintervergnügen, Tagesbusfahrten, Wanderungen Grillabende u.v.m. und sorgen dafür, dass es sich hier wunderschön leben lässt, wenn man dem Nachbarn nicht neidet.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse und schauen Sie doch mal vorbei.

Dietmar Lüdtke

Bürgermeister

 

Dietmar Lüdtke
Bürgermeister


Kontakt:
dietmar.luedtke[at]lensahn.de

Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn. Sie erreichen sie über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn und folgen dann der Landestraße 58 Richtung Grömitz und biegen in Rüting nach links auf die L231 Richtung Grube ein und erreichen bald darauf die Ortsteile Riepsdorf und Gosdorf.

Die Gemeinde Riepsdorf hat rd. 1.000 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

  • Altratjensdorf
  • Gosdorf
  • Koselau
  • Quaal
  • Riepsdorf und
  • Thomsdorf

Beschreibung

Von Gold und Blau gespalten, darauf eine Kornblume in verwechselten Farben, begleitet oben rechts von zwei untereinander stehenden verstutzten blauen Wellenbalken und oben links von einem goldenen, senkrecht und waagerecht geteilten Ankerkreuz

Historische Begründung

Die Kornblume im Wappen nimmt Bezug auf die landwirtschaftliche Struktur Riepsdorfs.

Die Gemeinde besteht aus sechs Ortsteilen.

Die drei blauen Blütenblätter der Kornblume stehen für die ehemalige Zugehörigkeit von Koselau, Quaal und Riepsdorf zum Großherzogtum Oldenburg. Die zwei blauen Wellenbalken weisen hin auf den Oldenburger Graben.

Altratjensdorf, Thomsdorf und Gosdorf waren dagegen im Besetz der Fürstbischöfe von Lübeck, dargestellt durch das goldene Kreuz.

Kindertagesstätten und Schulen

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser und Abwasser

Zweckverband Karkbrook

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Die Gemeinde Riepsdorf bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 17,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

In der Gemeinde Riepsdorf können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

BUG Riepsdorf

Bürgernahe Unabhängige Gemeinschaftliche Wählergemeinschaft Riepsdorf

Vorsitzender

Martin Gramkau
Poggenpohler Weg 18
23738 Riepsdorf

Website: BUG Riepsdorf
 

CDU Riepsdorf

Vorsitzender

Harboe Oosting
Koselau
23738 Riepsdorf

DRK Riepsdorf

Vorsitzender

Bodo Czepannek
Wischhof 23
23738 Altratjensdorf

Tel.: 04366/888511

FC Riepsdorf

Vorsitzender

Manfred Hay
Meiereistraße 17
23738 Koselau

Tel.: 04363/2950

Website: FC Riepsdorf

FF Altratjensdorf

Ortswehrführer

Andreas Piening
Landstr. 2
23738 Altratjensdorf

FF Koselau

Ortswehrführer

Stephan Köhler
Bruchweg 8
23738 Koselau

Tel.: 0173/7273170

Mail: stephan-koehler1[at]freenet.de

FF Riepsdorf

Ortswehrführer

Bastian Bendfeldt
Triangel 5
23738 Riepsdorf


Tel.: 04363/1263
Mail: basti-triangel[at]gmx.de

Gemeindefeuerwehr Riepsdorf

Gemeindewehrführer

Bastian Bendfeldt
Triangel 5
23738 Riepsdorf


Tel.: 04363/1263
Mail: basti-triangel[at]gmx.de

Heimatbund Riepsdorf

Vorsitzender

Peter Strauß
Koselau - West 1
23738 Riepsdorf


Tel.: 04363/9041870

Jugendfeuerwehr Riepsdorf

Gemeindejugendfeuerwehrwart
Matthias Gradert
Weidestr. 4
23738 Altratjensdorf


Tel.: 0172/5312060

Mail: matthiasgradert[at]yahoo.de

Siedlerbund Riepsdorf

Anke Kuchel
Hauptstr. 50
23738 Riepsdorf

Soldatenbund Riepsdorf

Henning Miethke
Hauptstraße 28
23738 Riepsdorf

Tel.: 04363/904763

Schweinegilde Altratjensdorf und Umgebung

Rüdiger Jens
Am Stadtpark 4
23758 Oldenburg


Tel.:04361/6203933

 

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

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Vorschriften (7 Treffer)

sonstige Bauleitpläne

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Riepsdorf wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Mira Voß

Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Riepsdorf gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   330 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   330 v.H.
Gewerbesteuer   330 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 50 Euro
  für den 2. Hund 80 Euro
  für jeden weiteren Hund 120 Euro
  für gefährliche Hunde 500 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

In der Gemeinde Riepsdorf wird zusätzlich zu den oben genannten kommunalen Steuern eine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, mit der das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung besteuert wird.

Beispielhafte Berechnung der Zweitwohnungssteuer

Berechnungsgrundlage Beispieldaten Beispielberechnung
Lagewert des Objektes 60 €/qm 60
* Quadratmeterzahl der Wohnfläche 140 qm *140
* Baujahresfaktor Baujahr 1860 * 1,860
* Wertfaktor Gebäudeart Einfamilienhaus * 1,2
* Verfügbarkeitsgrad Eigennutzer * 100 %
* Steuersatz 5 % * 5%
= Höhe der Zweitwohnungssteuer   = 937,44 EUR

 

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr