Heirat
Liebe ist etwas Ideelles, Heiraten etwas Reelles.
Und nie verwechselt man ungestraft, das eine mit dem anderen.
(Zitat von Johann Wolfgang von Goethe)
Wenn zwei Menschen sich finden und den Rest ihres Lebens gemeinsam miteinander verbringen wollen führt sie in der Regel der Weg zum Standesamt um diese Beziehung offiziell beurkunden zu lassen.
Eine Voranmeldung zur Eheschließung können Sie bereits online vornehmen. Diese Voranmeldung ersetzt jedoch nicht die Anmeldung zur Eheschließung, sondern dient lediglich der Vorbereitung. Zur Weiterverarbeitung der Daten ist es notwendig, dass zuerst die Daten des Mannes eingetragen werden. Bei gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ist die Reihenfolge unerheblich.
Informationen
Nicole Paustian
Tel.: 04363/508-24
Fax: 04363/508-124
Mail: nicole.paustian[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 19
Vertretung:
Ines Wulff
Franziska Möding
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Benötigte Dokumente
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, z. B. Hauptwohnsitz in Hamburg und Nebenwohnsitz im Bereich des Amtes Lensahn, dann können Sie auswählen, zu welchem Standesamt Sie gehen möchten.
Für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes.
In der Regel reichen folgende Unterlagen aus:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (beinhaltet unter anderem Angaben über Vor- und Familiennamen, genaue Adresse, Familienstand und Konfession; zu erhalten von der Meldebehörde des Wohnortes. Findet die Eheschließung in Lensahn statt und sind Sie auch in Lensahn wohnhaft, wird diese nicht benötigt.)
- Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (beinhaltet unter anderem Angaben über Vor- und Familiennamen, genaue Adresse, Familienstand und Konfession; zu erhalten von der Meldebehörde des Wohnortes)
- Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten
- eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk von der letzten Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaftsurkunde von der letzten Lebenspartnerschaft. Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden und nicht nach deutschem Recht aufgelöst (in Deutschland geschieden), sind weitere Vorschriften zu beachten. Nähere Informationen erhalten Sie über das zuständige Standesamt.
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweise über die Vaterschaftsanerkennung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass von Ihnen
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (beinhaltet unter anderem Angaben über Vor- und Familiennamen, genaue Adresse, Familienstand und Konfession; zu erhalten von der Meldebehörde des Wohnortes)
- Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten
- Eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der zuletzt geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Für nicht gemeinsame Kinder brauchen Sie keine Unterlagen mitzubringen. Sollte für nicht gemeinsame Kinder eine Namensänderung geplant sein, wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
- Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber im Ausland geboren sind, benötigen Sie eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (Auskünfte über Adressen von vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gibt das Standesamt).
- Falls Ihre Geburt nachträglich bei einem deutschen Standesamt registriert wurde, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister von diesem Standesamt.
- Es ist je nach Heimatland unterschiedlich, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen. Da wir hier nicht jedes Land aufführen können, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt direkt in Verbindung.
- Falls Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend verstehen, benötigen Sie für die Anmeldung und die Eheschließung einen Dolmetscher. Dies muss ein vereidigter Dolmetscher, eine vereidigte Dolmetscherin sein. Die dolmetschende Person hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen, sowie einen Nachweis des Gerichts über die Tätigkeit eines vereidigten Dolmetschers.
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Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland heiraten möchten, sind je nach geplantem Eheschließungsland unterschiedliche Dokumente erforderlich. Neben einer internationalen Geburtsurkunde wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist der Nachweis der Heimatbehörde (in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes), dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass Sie dem Standesamt alle Dokumente, die Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland bräuchten, vorlegen müssen. Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob Ehehindernisse vorliegen und kann dann das Ehefähigkeitszeugnis, in dem beide Verlobten genannt werden, ausstellen.
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Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten
- Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung betragen 50 €, wenn die Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Hat einer der Beteiligten eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 80 bis 100 €.
- Hinzu kommen die Gebühren für die Eheurkunde von 10 €, jede weitere Urkunde, die gleichzeitig erstellt wird, kostet 5 €.
- Für die Trauung an einem Samstag wird eine zusätzliche Gebühr von 100 € erhoben.
- Für eine Trauung außerhalb des Trauzimmers im Rathaus beträgt die Grundgebühr 150 €, hinzu kommen Kosten für die Eheurkunden und die Bereitstellung des Heiratsortes.
- Ist die Führung eines Doppelnamens gewünscht, kommen Gebühren von 30 € hinzu.
- Für eine Eheschließung außerhalb des Trauzimmers und außerhalb der Öffnungszeiten beträgt die Gebührt 200 €.
- Die Kosten für einen Dolmetscher sind unterschiedlich und werden von den Eheleuten direkt mit dem Dolmetscher abgerechnet.
Weitere Informationen zur Hochzeit
- Sie können wählen, ob an Ihrer Trauzeremonie keine, ein oder zwei Trauzeugen teilnehmen. Trauzeugen müssen sich durch gültige Ausweispapiere legitimieren können.
- Sie können einander bei der Trauzeremonie die Eheringe aufstecken, wenn Sie dies wünschen.
Hochzeitsorte
Hier finden in der Regel die Trauungen statt. Der Raum bietet Platz für bis zu 25 Personen.
Dekoration und Sektgläser werden zur Verfügung gestellt. Nach Absprache können eigene Wünsche in Bezug auf die Dekoration und Gestaltung der Trauung berücksichtigt werden.
Wer einen nicht alltäglichen Raum für seine standesamtliche Trauung sucht, findet auf dem Museumshof ideale Voraussetzungen.
In einem der Gebäude wurde ein Standesamtszimmer eingerichtet, das Platz für kleine und große Hochzeitsgesellschaften bietet.
Das Zimmer ist nicht mit einer normalen Amtsstube vergleichbar, sondern versprüht mit antiken Gestühl einen besonderen Charme.
Nach der Trauung und wenn gewünscht einem Sektempfang ergibt sich im Standesamtszimmer, im Garten oder für Landtechnikfreunde vor den Ausstellungsstücken die Möglichkeit schöner Fotos.
Der Raum bietet Platz für bis zu 30 Personen.
„Ja-Wort unter dem Blätterdach“-Grünes Trauzimmer auf dem Gut Petersdorf.
Nähere Informationen und Bilder finden Sie unter www.gutpetersdorf.de
Die Trauung findet im Freien im Pavillion auf der Terasse des Hofcafes statt. Hier ist Platz für bis zu 30 Gäste.
Ebenfalls sind Trauungen im Obergeschoss des Hofcafes möglich. Hier haben Sie einen tollen Blick über die angrenzenden Felder.
Gebühren für alle Außenstellen sind beim Standesamt zu erfragen.
Die Jahre nach der Eheschließung
1 Jahr Baumwollene Hochzeit oder auch Papierhochzeit
5 Jahre Rosenhochzeit
10 Jahre Hölzerne Hochzeit
12 ½ Jahre Petersilienhochzeit
15 Jahre Gläserne oder Kristallene Hochzeit
20 Jahre Porzellanhochzeit
25 Jahre Silberne Hochzeit
30 Jahre Perlenhochzeit
35 Jahre Leinwandhochzeit
40 Jahre Rubinenhochzeit
50 Jahre Goldene Hochzeit
60 Jahre Diamantene Hochzeit
65 Jahre Eiserne Hochzeit
67 ½ Jahre Steinerne Hochzeit
70 Jahre Gnadenhochzeit
75 Jahre Kronjuwelenhochzeit