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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Kabelhorst

Kabelhorst

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

 

herzlich willkommen auf der Seite der Gemeinde Kabelhorst. Ich möchte Ihnen ein paar kurze Informationen zu unserer Gemeinde geben. Weitere interessante Dinge erfahren Sie auf den weiteren Seiten dieser Internetseite.

 

Die Gemeinde Kabelhorst liegt in Ostholstein zwischen Bungsberg und Ostsee. Aus unserer Gemeinde erreichen Sie sowohl die Lübecker als auch die Hohwachter Bucht in kurzer Zeit. Auch das holsteinische Hügelgebiet rund um die höchste Erhebung Schleswig-Holsteins, den Bungsberg (168 m) ist nicht weit entfernt.

 

In den drei Ortsteilen Grünbek, Kabelhorst und Schwienkuhl wohnen rd. 430 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Vereinsleben der zahlreichen aktiven Vereine in der Gemeinde findet im Gemeinschaftshaus in Grünbek statt. Die ehemalige Dorfschule wurde zu einer Heimstätte für die Vereine umgebaut und ist Mittelpunkt des gemeindlichen Lebens.

 

Die Gemeindevertretung mit neun Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde und gestaltet das Gemeindeleben so attraktiv wie möglich.

 

Ich hoffe, ihr Interesse an der Gemeinde Kabelhorst geweckt zu haben und verbleibe mit den besten Wünschen.

Ihr

Sven Prüss

Bürgermeister

 

Sven Prüss
Bürgermeister


Kontakt:
sven.pruess[at]lensahn.de

Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn- Die Gemeinde liegt in relativ geringer Entfernung zu dem Autobahnanschluss Lensahn (BAB 1) und wird von der Landesstraße L58 (Lensahn - Cismar) durchquert.

 

Sie erreichen Kabelhorst über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn und folgen dann der L 58 Richtung bis zum Ort Kabelhorst, von dem aus Sie die anderen Orte der Gemeinde erreichen.

 

Die Gemeinde Kabelhorst hat rd. 430 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

 

  • Kabelhorst
  • Grünbek und
  • Schwienkuhl

Beschreibung

In Gold ein schräglinker grüner Wellenbalken, begleitet oben von einem schwarzen Keilerkopf mit roter Zunge und silbernen Hauern, unten von einem grünen Kirschzweig mit drei Blättern und drei roten Früchten

Historische Begründung

Das Kabelhorster Wappen zeigt einen Keiler(Eber)Kopf als Hinweis auf den Ortsteil Schwienkuhl, der auf das Wappenschild der Familie Qualen, die im Ortsteil Schwienkuhl in älterer Zeit beheimatet war, zurückgeht.

Das Wappen ist in der Mitte durch eine geschlängelte Linie in Grün unterteilt, die auf den Ortsteil Grünbek als – grüner Bach – überaus passend hinweist.

Im unteren rechten Teil befinden sich drei Kirschblätter, die auf die Definition des Ortsnamens Kabelhorst hinweisen. Nach Definition von Schmitz in „Die Orts- und Gewässernamen des Kreises Ostholstein“ bedeutet der Name Kabelhorst ein „zugeteiltes Gehölz etc.“. In dem dem derzeit in der Gemeinde vorhandenen Waldbestand und auch an den Straßen ist die Wildkirsche ein dominierender Baum.

Die drei Blätter weisen weiterhin auf die drei Ortsteile der jetzigen Gemeinde Kabelhorst hin, wobei die Früchte das Ergebnis dieses Zusammenschlusses darstellen sollen. Die gelbe Grundfarbe weist auf den auch heute noch im Gemeindegebiet überdurchschnittlichen Getreideanbau hin

Kindertagesstätten und Schulen

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser und Abwasser

Zweckverband Karkbrook

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Die Gemeinde Kabelhorst bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 23,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

1694 wird an der Grenze zwischen Schwienkuhl und Kabelhorst am Grevenbach eine Schulkate errichtet. 1881 wurde dann ein neues Schulgebäude errichtet. Im Jahr 1970 wurden die Kinder dann im Rahmen des Generalschulbauplans nach Lensahn umgeschult.

Die Feuerwehr baute 1971 das Gebäude in Eigenleistung um und wird heute als Gemeinschaftshaus genutzt. Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II wurde das Gemeinschaftshaus 2009 saniert.

Das Gemeinschaftshaus beherbergt heute

  • die Freiwillige Feuerwehr Kabelhorst-Schwienkuhl
  • den Kabelhorst-Schwienkuhler Sportclub (KSSC)
  • die Sportschützen Kabelhorst-Schwienkuhl
  • den Damen-Gymnastikclub Kabelhorst-Schwienkuhl
  • die Theatergruppe "De fidelen Grünbeker"

Das Gemeinschaftshaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Kabelhorst, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Kabelhorst, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der Gemeinde Kabelhorst zur Verfügung.

Eine Übersicht über Veranstaltungen im Amt Lensahn erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Informationen

Martina Arlt

Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 114

Vertretung:
Petra Rathje

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Sven Prüß
Elkensteert 5c
23738 Kabelhorst

Tel.: 04363/909089

In der Gemeinde Kabelhorst können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

In der Gemeinde Kabelhorst können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

CDU Kabelhorst

Vorsitzender

Ernst-Wilhelm Frank
Diekstraat 22
23738 Kabelhorst

Freiwillige Feuerwehr Kabelhorst

Gemeindewehrführer

Niels Kripke
Grünbek 11
23738 Kabelhorst

Tel.: 04363/4003

Mail: die4kripkes[at]web.de

Kabelhorst-Schwienkuhler Sportclub

Vorsitzender

Axel Rohde
Diekstraat 10
23738 Kabelhorst

Tel.: 04363/2975

Mail: audrohde[at]freenet.de

Website: KSSC Kabelhorst

SPD Kabelhorst

Vorsitzender

Peter Prüss
Elkensteert 3
23738 Kabelhorst

Sportschützen Kabelhorst

Norbert Fritz
Hauptstr. 47
23738 Damlos

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein

Vorschriften (8 Treffer)

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Kabelhorst wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Mira Voß

Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Kabelhorstgelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   345 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   345 v.H.
Gewerbesteuer   350 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 50 Euro
  für den 2. Hund 70 Euro
  für jeden weiteren Hund 100 Euro
  für gefährliche Hunde 500 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr