Kabelhorst
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
herzlich willkommen auf der Seite der Gemeinde Kabelhorst. Ich möchte Ihnen ein paar kurze Informationen zu unserer Gemeinde geben. Weitere interessante Dinge erfahren Sie auf den weiteren Seiten dieser Internetseite.
Die Gemeinde Kabelhorst liegt in Ostholstein zwischen Bungsberg und Ostsee. Aus unserer Gemeinde erreichen Sie sowohl die Lübecker als auch die Hohwachter Bucht in kurzer Zeit. Auch das holsteinische Hügelgebiet rund um die höchste Erhebung Schleswig-Holsteins, den Bungsberg (168 m) ist nicht weit entfernt.
In den drei Ortsteilen Grünbek, Kabelhorst und Schwienkuhl wohnen rd. 430 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Vereinsleben der zahlreichen aktiven Vereine in der Gemeinde findet im Gemeinschaftshaus in Grünbek statt. Die ehemalige Dorfschule wurde zu einer Heimstätte für die Vereine umgebaut und ist Mittelpunkt des gemeindlichen Lebens.
Die Gemeindevertretung mit neun Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde und gestaltet das Gemeindeleben so attraktiv wie möglich.
Ich hoffe, ihr Interesse an der Gemeinde Kabelhorst geweckt zu haben und verbleibe mit den besten Wünschen.
Ihr
Sven Prüss
Bürgermeister
Sven Prüss
Bürgermeister
Kontakt:
sven.pruess[at]lensahn.de
Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn- Die Gemeinde liegt in relativ geringer Entfernung zu dem Autobahnanschluss Lensahn (BAB 1) und wird von der Landesstraße L58 (Lensahn - Cismar) durchquert.
Sie erreichen Kabelhorst über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn und folgen dann der L 58 Richtung bis zum Ort Kabelhorst, von dem aus Sie die anderen Orte der Gemeinde erreichen.
Die Gemeinde Kabelhorst hat rd. 430 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Kabelhorst
- Grünbek und
- Schwienkuhl
Beschreibung
In Gold ein schräglinker grüner Wellenbalken, begleitet oben von einem schwarzen Keilerkopf mit roter Zunge und silbernen Hauern, unten von einem grünen Kirschzweig mit drei Blättern und drei roten Früchten
Historische Begründung
Das Kabelhorster Wappen zeigt einen Keiler(Eber)Kopf als Hinweis auf den Ortsteil Schwienkuhl, der auf das Wappenschild der Familie Qualen, die im Ortsteil Schwienkuhl in älterer Zeit beheimatet war, zurückgeht.
Das Wappen ist in der Mitte durch eine geschlängelte Linie in Grün unterteilt, die auf den Ortsteil Grünbek als – grüner Bach – überaus passend hinweist.
Im unteren rechten Teil befinden sich drei Kirschblätter, die auf die Definition des Ortsnamens Kabelhorst hinweisen. Nach Definition von Schmitz in „Die Orts- und Gewässernamen des Kreises Ostholstein“ bedeutet der Name Kabelhorst ein „zugeteiltes Gehölz etc.“. In dem dem derzeit in der Gemeinde vorhandenen Waldbestand und auch an den Straßen ist die Wildkirsche ein dominierender Baum.
Die drei Blätter weisen weiterhin auf die drei Ortsteile der jetzigen Gemeinde Kabelhorst hin, wobei die Früchte das Ergebnis dieses Zusammenschlusses darstellen sollen. Die gelbe Grundfarbe weist auf den auch heute noch im Gemeindegebiet überdurchschnittlichen Getreideanbau hin
Kindertagesstätten und Schulen
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Lensahn (4 km) mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (14 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.
Ver- und Entsorgung
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser und Abwasser
Abfall
Elektrizität
Die Gemeinde Kabelhorst bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 23,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Ergebnis der Kommunalwahl 2018
1694 wird an der Grenze zwischen Schwienkuhl und Kabelhorst am Grevenbach eine Schulkate errichtet. 1881 wurde dann ein neues Schulgebäude errichtet. Im Jahr 1970 wurden die Kinder dann im Rahmen des Generalschulbauplans nach Lensahn umgeschult.
Die Feuerwehr baute 1971 das Gebäude in Eigenleistung um und wird heute als Gemeinschaftshaus genutzt. Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II wurde das Gemeinschaftshaus 2009 saniert.
Das Gemeinschaftshaus beherbergt heute
- die Freiwillige Feuerwehr Kabelhorst-Schwienkuhl
- den Kabelhorst-Schwienkuhler Sportclub (KSSC)
- die Sportschützen Kabelhorst-Schwienkuhl
- den Damen-Gymnastikclub Kabelhorst-Schwienkuhl
- die Theatergruppe "De fidelen Grünbeker"
Das Gemeinschaftshaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Kabelhorst, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Kabelhorst, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der Gemeinde Kabelhorst zur Verfügung.
Eine Übersicht über Veranstaltungen im Amt Lensahn erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Informationen
Martina Arlt
Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 114
Vertretung:
Petra Rathje
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Sven Prüß
Elkensteert 5c
23738 Kabelhorst
Tel.: 04363/909089
In der Gemeinde Kabelhorst können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
In der Gemeinde Kabelhorst können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
CDU Kabelhorst
Vorsitzender
Ernst-Wilhelm Frank
Diekstraat 22
23738 Kabelhorst
Freiwillige Feuerwehr Kabelhorst
Gemeindewehrführer
Niels Kripke
Grünbek 11
23738 Kabelhorst
Tel.: 04363/4003
Mail: die4kripkes[at]web.de
Kabelhorst-Schwienkuhler Sportclub
Vorsitzender
Axel Rohde
Diekstraat 10
23738 Kabelhorst
Tel.: 04363/2975
Mail: audrohde[at]freenet.de
Website: KSSC Kabelhorst
SPD Kabelhorst
Vorsitzender
Peter Prüss
Elkensteert 3
23738 Kabelhorst
Sportschützen Kabelhorst
Norbert Fritz
Hauptstr. 47
23738 Damlos
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Kabelhorst erlassen am: 27.09.2023 | i.d.F.v.: 27.09.2023 | gültig ab: 27.09.2023
- Hauptsatzung der Gemeinde Kabelhorst (Kreis Ostholstein) erlassen am: 26.06.2019 | i.d.F.v.: 10.10.2019 | gültig ab: 18.10.2019 | Bekanntmachung am: 17.10.2019 | genehmigt am: 01.08.2019
Finanzen
- Haushaltssatzungder Gemeinde Kabelhorst für das Haushaltsjahr 2021 erlassen am: 25.11.2020 | i.d.F.v.: 25.11.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | gültig am: 31.12.2021 | Bekanntmachung am: 03.12.2020
- Satzung der Gemeinde Kabelhorst über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 25.11.2020 | i.d.F.v.: 25.11.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 05.12.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kabelhorst für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kabelhorst-Schwienkuhl erlassen am: 14.12.2016 | i.d.F.v.: 14.12.2016 | gültig ab: 12.01.2017 | Bekanntmachung am: 11.01.2017
öffentliche Einrichtungen
- Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Kabelhorst erlassen am: 06.10.2021 | i.d.F.v.: 06.10.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
- Entgeltordnung für die Benutzung des Gemeinschaftshauses Kabelhorst erlassen am: 06.10.2021 | i.d.F.v.: 06.10.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
- Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftshauses der Gemeinde Kabelhorst erlassen am: 06.10.2021 | i.d.F.v.: 06.10.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
Flächennutzungsplan
- Planunterlage.pdf 5 MB
- Begruendung.pdf 7 MB
- Bekanntmachung.pdf 212 KB
Stellungnahmen
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_2016.pdf 32 KB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_2016_Anlage1.pdf 458 KB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_2016_Interessengebiete.pdf 3 MB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_Weitergeltung_2016.pdf 343 KB
- Kreis_Ostholstein.pdf 287 KB
- Kreis_Ostholstein_Anhang.pdf 135 KB
- Kreis_Ostholstein2.pdf 448 KB
- Landesamt_fuer_Denkmalspflege_Schleswig-Holstein.pdf 437 KB
- Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein_2017.pdf 156 KB
- Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein_2018.pdf 739 KB
- Landwirtschaftskammer_Schleswig-Holstein.pdf 857 KB
- NABU_Schleswig-Holstein_2016.pdf 42 KB
- NABU_und_BUND_SH.pdf 426 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Cismar.pdf 668 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg.pdf 469 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg2.pdf 279 KB
- Wirtschaftsministerium_2016.pdf 96 KB
- Wirtschaftsministerium_Weitergeltung_2016.pdf 267 KB
- Zweckverband_Karkbrook.pdf 118 KB
- Planunterlage.pdf 7 MB
- Begruendung.pdf 7 MB
- Bekanntmachung.pdf 239 KB
- Schallimmissionsprognose.pdf 8 MB
Stellungnahmen
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_2016.pdf 32 KB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_2016_Anlage1.pdf 458 KB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_2016_Interessengebiete.pdf 3 MB
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein_Weitergeltung_2016.pdf 343 KB
- Landesamt_fuer_Denkmalspflege_Schleswig-Holstein.pdf 437 KB
- Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein_2017.pdf 156 KB
- Landesplanungsbehoerde_Schleswig-Holstein_2018.pdf 739 KB
- Landwirtschaftskammer_Schleswig-Holstein.pdf 857 KB
- NABU_Schleswig-Holstein_2016.pdf 42 KB
- NABU_und_BUND_SH.pdf 426 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Cismar.pdf 668 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg.pdf 469 KB
- Wirtschaftsministerium_2016.pdf 96 KB
- Wirtschaftsministerium_Weitergeltung_2016.pdf 267 KB
- Zweckverband_Karkbrook.pdf 118 KB
- Planunterlage.pdf 714 KB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 241 KB
- Beschlussempfehlungen.pdf 902 KB
- Datenverarbeitung.pdf 92 KB
- Schallimmissionsprognose_mit_Anlagen.pdf 1 MB
Stellungnahmen
- Archaeologisches_Landesamt_Schleswig-Holstein.pdf 140 KB
- Bundesamt_fuer_Infrastruktur__Umweltschutz_und_Dienstleistungen_der_Bundeswehr.pdf 20 KB
- Bundespolizeidirektion.pdf 145 KB
- Dataport.pdf 20 KB
- DEUTSCHE_TELEKOM.pdf 71 KB
- Ericsson_Services_GmbH.pdf 97 KB
- Gebaeudemanagement_Schleswig-Holstein.pdf 233 KB
- Handwerkskammer_Luebeck.pdf 143 KB
- Industrie-und_Handelskammer_zu_Luebeck.pdf 183 KB
- Kreis_Ostholstein_Bauleitplanung.pdf 227 KB
- Landesamt_fuer_Landwirtschaft__Umwelt_und_laendliche_Raeume_Schleswig-Holstein_Technischer_Umweltschutz.pdf 20 KB
- Landesamt_fuer_Landwirtschaft__Umwelt_und_laendliche_Raeume_Schleswig-Holstein_Untere_Forstbehoerde.pdf 491 KB
- Landwirtschaftskammer_Schleswig-Holstein.pdf 857 KB
- NABU_und_BUND_SH.pdf 22 KB
- Sacksoll_GbR.pdf 358 KB
- Schleswig-Holstein_Netz_AG.pdf 325 KB
- Wasser-_und_Bodenverband_Oldenburg.pdf 271 KB
- Wirtschaftsministerium.pdf 46 KB
- Zweckverband_Ostholstein.pdf 73 KB
- Planunterlage.pdf 7 MB
- Begruendung.pdf 7 MB
- Bekanntmachung.pdf 284 KB
Bebauungspläne
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 809 KB
- Bekanntmachung.pdf 148 KB
- Stellungnahmen.pdf 2 MB
- Vorhaben-_und_Erschliessungsplan.pdf 284 KB
- Merkblatt Datenverarbeitung 94 KB
- Planunterlage.pdf 2 MB
- Begruendung.pdf 1,009 KB
- Bekanntmachung.pdf 139 KB
- Beteiligung_Traeger_oeffentlicher_Belange.pdf 373 KB
- Gutachten_Landwirtschaftskammer.pdf 857 KB
- Durchfuehrungsvertrag.pdf 840 KB
- Durchfuehrungsvertrag_AEnderung.pdf 62 KB
- Betreiberkonzept.pdf 138 KB
- Vorhaben-_und_Erschliessungsplan.pdf 313 KB
- Merkblatt_Datenverarbeitung_Kabelhorst.pdf 92 KB
- Bekanntmachung.pdf 174 KB
- Planunterlage.pdf 1 MB
- Bebauungsplan 877 KB
- Begründung 1 MB
- Schallgutachten 7 MB
- Betreiberkonzept 96 KB
- Anlage 1 - Erläuterungsbericht 895 KB
- Anlage 2 - Karte Wasser- und Bodenverband 2 MB
- Anlage 3 - Lageplan Entwässerung 400 KB
- Anlage 4 - Bemessung Rückhalteräume 281 KB
- Anlage 5.1 - Wasserbilanz Variante 1 1 MB
- Anlage 5.2 - Wasserbilanz Variante 2 1 MB
- Anlage 5.3 - Wasserbilanz Variante 3 1 MB
- Anlage 5.4 - Wasserbilanz Variante 4 1 MB
- Anlage 5.5 - Wasserbilanz Variante 5 115 KB
- Anlage 6 - Nachweis Bordvoll und Erosion 873 KB
- Anlage 7 - Bodengutachten 645 KB
- Markblatt Datenverarbeitung 92 KB
- Amtliche Bekanntmachung vom 21.12.2023 192 KB
- Satzung 875 KB
- Begründung 1 MB
- Beschlussempfehlung 212 KB
- Bekanntmachung 146 KB
- Zusammenfassende Erklärung 32 KB
sonstige Bauleitpläne
- Planzeichnung 1 MB
- Begründung 720 KB
- Bekanntmachung 194 KB
- Datenschutzhinweise 92 KB
- Satzung 1 MB
- Begründung 932 KB
- Merkblatt Datenverarbeitung 92 KB
- Bekanntmachung vom 21.12.2023 148 KB
- Begründung 936 KB
- Beschlussempfehlung 151 KB
- Satzung 1 MB
- Bekanntmachung 280 KB
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Kabelhorst wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.
- Doppik Basiswissen 306 KB
- Schlussbilanz 2020 5 MB
- Haushalt 2021 4 MB
- Schlussbilanz 2021 3 MB
- Haushalt 2022 3 MB
- Schlussbilanz 2022 3 MB
- Haushalt 2023 3 MB
- Schlussbilanz 2023 3 MB
- Haushalt 2024 2 MB
- 1. Nachtrag 2024 878 KB
Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Kabelhorstgelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 345 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 345 v.H. | |
Gewerbesteuer | 350 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 50 Euro |
für den 2. Hund | 70 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 100 Euro | |
für gefährliche Hunde | 500 Euro |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- Hunde_An-_Abmeldung.pdf 209 KB
- Merkblatt_Hundehalter.pdf 87 KB
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |
Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB