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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftshauses der Gemeinde Kabelhorst

Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftshauses der Gemeinde Kabelhorst

erlassen am: 06.10.2021 | i.d.F.v.: 06.10.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021

Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2021 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Allgemeines

Für Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Freizeitgestaltung, Förderung des kulturellen Lebens, Heimat-und Jugendpflege, der sozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern und Durchführung von Familienfeiern stellt die Gemeinde das Gemeinschaftshaus, Grünbek 23, 23738 Kabelhorst, als öffentliche Einrichtung zur Verfügung.


§ 2 Benutzerkreis

Das Gemeinschaftshaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Kabelhorst, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Kabelhorst, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der Gemeinde Kabelhorst zur Verfügung.


§ 3 Benutzungsverhältnis

Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet.

Die Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Kabelhorst bestimmt.


§ 4 Entgelt

Es wird ein privatrechtliches Entgelt nach der Entgeltordnung erhoben.


§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung über die Benutzung des Gemeinschaftshauses tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.


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