Harmsdorf
Liebe Besucherin, lieber Besucher
herzlich willkommen auf unserer Internetseite. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und wir Ihnen unsere idyllische, vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde vorstellen dürfen.
Die Gemeinde Harmsdorf liegt im Herzen des Amtes Lensahn und verfügt über ein reges Gemeinleben. Nutzen Sie die Informationen, um sich über unsere Gemeinde zu informieren.
Ihr
Reinhard Schöning
Bürgermeister
Reinhard Schöning
Bürgermeister
Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn. Die Gemeinde liegt in relativ geringer Entfernung zu dem Autobahnanschluss Lensahn (BAB 1) und wird von der Landesstraße L258 (Lensahn - Kaköhl) durchquert.
Über den Ort Lensahn (Bäderstraße und Eutiner Straße) kommen Sie zur Landestraße L258 (Lütjenburger Straße) und erreichen nach wenigen Kilometern den Ort Harmsdorf.
Die Gemeinde Harmsdorf hat rd. 680 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Harmsdorf
- Einhaus
- Güldenstein und
- Kayhof
Beschreibung
Von Silber und Blau geteilt. Oben das rote Flügelkreuz einer Windmühle, unten ein sechsstrahliger goldener Stern, begleitet von drei gleichartigen Sternen in der Stellung 2:1.
Historische Begründung
Das rote Flügelkreuz im oberen Teil des Wappens weist Harmsdorf als traditionellen Mühlenstandort aus. Die Sterne weisen auf die kommunalrechtliche Entwicklung des Ortes hin, indem der hervorgehobene mittlere den namengebenden Ortsteil Harmsdorf, die übrigen die Ortsteile Güldenstein, Einhaus und Kayhof bezeichnen.
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Lensahn (4 km) mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (4 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser
Abwasser
Gemeinde Harmsdorf
Abfall
Elektrizität
Die Gemeinde Harmsdorf bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 18,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Ergebnis der Kommunalwahl 2018
Im Jahr 1844 wurde in Harmsdorf eine neue Schule gebaut. Diese „Dorfschule“ bestand bis zu Ihrer Auflösung in 1973.
1977 wird aus der ehemaligen Schule ein „Haus der Jugend“. Der Kinderspielkreis, die Volkshochschule und der Harmsdorfer Sportverein nutzen jetzt das Gebäude.
Die alte Schule wird 1990 durch einen Umbau endgültig zum „Dörpshus“. Feuerwehr und Kindergarten sind seit langem in der ehemaligen Harmsdorfer Schule untergebracht. 1994 zieht die Feuerwehr aus dem Dörpshus in das neue Feuerwehrgerätehaus.
Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II wird das Dörpshus 2009/2010 saniert.
Das Dörpshus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Harmsdorf, sonstigen Interessengruppen
der Gemeinde Harmsdorf, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der
Gemeinde Harmsdorf zur Verfügung.
Informationen
Martina Arlt
Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 114
Vertretung:
Petra Rathje
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau
Regina Schöning
Hauptstr. 36
23738 Harmsdorf
Tel.: 04363/3336
- Nutzungsvertrag Dörpshus 139 KB
In der Gemeinde Harmsdorf können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
CDU Harmsdorf
Vorsitzender
Daniel Schöning
Hauptstr. 30
23738 Harmsdorf
Freie Wähler Harmsdorf
Vorsitzender
Ingo Plähn
Kröhn 2
23738 Harmsdorf
Freiwillige Feuerwehr Harmsdorf
Gemeindewehrführer
Tobias Kutrieb
Hauptstraße 37
23738 Harmsdorf
Deutsches Rotes Kreuz Harmsdorf
Vorsitzende
Caroline Herzogin von Oldenburg
Güldenstein
23738 Harmsdorf
Tel.: 04363/902140
Harmsdorfer Sportverein
Vorsitzender
Dirk Behnke
Güldenfeldstraße 26
23738 Harmsdorf
Tel.: -
Jugendfeuerwehr Harmsdorf
Jugendfeuerwehrwart
Florian Schulz
Hauptstr. 58
23738 Harmsdorf
eMail: jugendwart@ff-harmsdorf.de
Kyffhäuser Kameradschaft Harmsdorf
Vorsitzender
Marcel Haye
Hauptstr. 8
23738 Harmsdorf
Tel.: 04363/905760
Siedlerbund Harmsdorf
Vorsitzender
Hans-Jürgen Kolbe
Güldenfeldstr. 39
23738 Harmsdorf
Schützen- und Totengilde von 1832 Harmsdorf
1. Ältermann
Dieter Griebel
Königsberger Str. 11
23758 Wangels
Schweinegilde Harmsdorf
Vorsitzender
Wolfgang Reher
Lübecker Str. 17a
23738 Lensahn
SPD Harmsdorf
Vorsitzender
Gerhard Bedei
Wanderruh
23738 Harmsdorf
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Harmsdorf erlassen am: 14.12.2023 | i.d.F.v.: 14.12.2023 | gültig ab: 14.12.2023
- Hauptsatzung der Gemeinde Harmsdorf erlassen am: 04.12.2019 | i.d.F.v.: 23.01.2020 | gültig ab: 25.01.2020 | Bekanntmachung am: 24.01.2020 | genehmigt am: 08.01.2020
Finanzen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Harmsdorf für das Haushaltsjahr 2021 erlassen am: 10.12.2020 | i.d.F.v.: 10.12.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | gültig am: 31.12.2021 | Bekanntmachung am: 17.12.2020
- Satzung der Gemeinde Harmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 22.09.2020 | i.d.F.v.: 22.09.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 06.10.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Harmsdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Harmsdorf erlassen am: 16.11.2016 | i.d.F.v.: 16.11.2016 | gültig ab: 17.06.2021 | Bekanntmachung am: 15.06.2021
Öffentliche Einrichtungen
- Benutzungsordnung für das Dörpshus Harmsdorf erlassen am: 01.09.2021 | i.d.F.v.: 01.09.2021 | gültig ab: 01.09.2021 | Bekanntmachung am: 14.09.2021
- Entgeltordnung für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf erlassen am: 01.09.2021 | i.d.F.v.: 01.09.2021 | gültig ab: 01.09.2021 | Bekanntmachung am: 14.09.2021
- Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Harmsdorf erlassen am: 27.06.2017 | i.d.F.v.: 27.06.2017 | gültig ab: 08.07.2017 | Bekanntmachung am: 07.07.2017
- Satzung über die Benutzung des Dörpshus der Gemeinde Harmsdorf erlassen am: 01.09.2021 | i.d.F.v.: 01.09.2021 | gültig ab: 01.09.2021 | Bekanntmachung am: 14.09.2021
- Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der geschlossenen Ortslage Harmsdorf der Gemeinde Harmsdorf erlassen am: 16.11.2016 | i.d.F.v.: 16.11.2016 | gültig ab: 01.01.2017 | Bekanntmachung am: 24.11.2016
Wirtschaft und Verkehr
- Satzung der Gemeinde Harmsdorf über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Gemeinde Harmsdorf erlassen am: 25.11.1980 | i.d.F.v.: 26.11.1980 | gültig ab: 14.02.1984 | Bekanntmachung am: 13.02.1984
- Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Harmsdorf Kreis Ostholstein erlassen am: 27.07.1976 | i.d.F.v.: 02.11.1976 | gültig ab: 19.11.1976 | Bekanntmachung am: 18.11.1976 | genehmigt am: 21.10.1976
Flächennutzungsplan
sonstige Bauleitpläne
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Harmsdorf wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.
- Doppik Basiswissen 306 KB
- Schlussbilanz 2020 5 MB
- Haushalt 2021 4 MB
- Schlussbilanz 2021 3 MB
- Haushalt 2022 3 MB
- Schlussbilanz 2022 3 MB
- Haushalt 2023 3 MB
- Schlussbilanz 2023 3 MB
- Haushalt 2024 3 MB
Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Harmsdorf gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 325 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 325 v.H. | |
Gewerbesteuer | 325 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 50 Euro |
für den 2. Hund | 80 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 120 Euro | |
für gefährliche Hunde | 500 Euro |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- Hunde_An-_Abmeldung.pdf 209 KB
- Merkblatt_Hundehalter.pdf 87 KB
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Die Gemeinde Harmsdorf betreibt in der Ortslage Harmsdorf eine Abwasserbeseitigungsanlage für die Beseitigung von
- Schmutzwasser und
- Niederschlagswasser
Abwasser (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Grundstücken abfließt.
Für die Unterhaltung der Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für
Bezeichnung | Bemessungsgrundlage | EUR/Bem.grundlage |
---|---|---|
Schmutzwasser | ||
Grundgebühr pro Wasserzähler bis | 2,5 QN Nenngröße | 5,50 EUR/Monat |
6,0 QN Nenngröße | 25,56 EUR/Monat | |
10,0 QN Nenngröße | 76,69 EUR/Monat | |
Verbrauchsgebühr | cbm | 1,60 EUR |
Niederschlagswasser | ||
nutzungsbezogene Grundstücksfläche | qm | 0,30 EUR |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Sabine Rüder
Tel.: 04363/508-34
Fax: 04363/508-134
Mail: sabine.rueder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 201
Vertretung:
Anka Westphal
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |
Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB