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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Manhagen

Manhagen

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich Willkommen auf unserer Internetseite. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und wir Ihnen unsere idyllische, vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde vorstellen dürfen.

Die Gemeinde Manhagen  liegt am nordöstlichen Rand des ostholsteinischen Hügellandes zwischen den Ortschaften Lensahn und Grömitz. Mit ca. 380 Einwohnern ist Manhagen die kleinste amtsangehörige Gemeinde des Amtes Lensahn.

Die zur Gemeinde gehörenden Ortsteile Manhagen, Manhagenerfelde, Bökenberg, Schwienhagen und Sievershagen liegen eingebettet zwischen Getreidefeldern, Wiesen und Buchenwäldern. Eine reiche Tierwelt, angefangen von den Störchen in Bökenberg, über seltene große Greifvögel, bis zum Damwild zeugen von einer intakten Natur.

Für Radfahrer sind unsere Straßen und Wege ein beliebtes Gebiet, um sich in frischer Luft zu bewegen und zu erholen. An vielen idyllischen Punkten laden Bänke und Rastplätze den Wanderer und Radfahrer zum Verweilen ein.

Zu den Zeugen einer Jahrtausende alten Besiedelung der Region gehören die beeindruckenden bronzezeitlichen Hügelgräber in den Wäldern rings um Sievershagen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr

Andreas Kröger

Bürgermeister

 

Andreas Kröger
Bürgermeister

Die Gemeinde Manhagen  liegt am nordöstlichen Rand des ostholsteinischen Hügellandes zwischen den Ortschaften Lensahn und Grömitz. Sie erreichen Manhagen über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn und fahren dann in Richtung des Ortes Lensahn und biegen gleich links in den Manhagener Weg ein, um kurze Zeit später den Ort Manhagen zu erreichen.

Die Gemeinde Manhagen hat rd. 380 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

  • Manhagen
  • Bökenberg
  • Manhagenerfelde
  • Sievershagen und
  • Schwienhagen

Beschreibung

Unter goldenem Schildhaupt, darin fünf fünfstrahlige blaue Sterne, der mittlere größer, in Rot eine schräglinks gestellte goldene Damwildschaufel, begleitet von zwei schräglinks gestellten silbernen Buchenblättern.

Historische Begründung

Die fünf Sterne im oberen Teil des Wappens bezeichnen die jeweiligen Ortsteile der Gemeinde Manhagen, nämlich Manhagen, Manhagenerfelde, Bökenberg, Schwienhagen und Sievershagen. Der größere Stern weist auf den Ortsteil Manhagen hin, der der politischen Gemeinde auch den Namen gibt.

Das halbe Damhirschgeweih weist auf den immer noch großen Wildbestand, insbesondere dieser Tierart im Gemeindegebiet hin.

Die Buchenblätter dokumentieren den sehr großen Waldbestand, der sich durch einen überdurchschnittlich hohen Bestand an Buchen auszeichnet.

Die Farbgestaltung rot/gelb als wesentliche Farben weisen auf das Herzogshaus derer von Oldenburg hin. Der Hof Sievershagen wird von Friedrich-August Herzog von Oldenburg bewohnt und der Waldbestand ist im wesentlichen im Eigentum der Herzogsfamilie derer von Oldenburg.

Kindertagesstätten und Schulen

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Ver- und Entsorgung

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser und Abwasser

Zweckverband Karkbrook

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Straßenreinigung

Straßenreinigungssatzung Zweckverband Karbrook
Straßenreinigungsgebührensatzung Karkbrook

Die Gemeinde Manhagen bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 20,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

In der Gemeinde Manhagen können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

Bürger für Manhagen

Oliver Dora
Ringstr. 4
23738 Manhagen

CDU Manhagen

Vorsitzender

Andreas Kröger
Manhagenerfelde 8
23738 Manhagen

Freiwillige Feuerwehr Manhagen

Gemeindewehrführer

Klaus Seehase
Dorfstr. 17
23738 Manhagen

Tel.: 04363/3459

Mail: kseehaseman[at]aol.com

Jugendfeuerwehr Manhagen

Jugendfeuerwehrwart

Sascha Seehase
Dorfstr. 17
23738 Manhagen

Tel.: 0151/15600314

Mail: saschaseehase[at]gmail.com

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein

Vorschriften (4 Treffer)

Bebauungspläne

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Manhagen wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Mira Voß

Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Manhagen gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   325 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   325 v.H.
Gewerbesteuer   345 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 50 Euro
  für den 2. Hund 70 Euro
  für jeden weiteren Hund 100 Euro
  für gefährliche Hunde 500 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Der Lärmaktionsplan umfasst

  • die Bewertungen der Lärmsituation,
  • eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
  • eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
  • die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn