Manhagen
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
herzlich Willkommen auf unserer Internetseite. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und wir Ihnen unsere idyllische, vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde vorstellen dürfen.
Die Gemeinde Manhagen liegt am nordöstlichen Rand des ostholsteinischen Hügellandes zwischen den Ortschaften Lensahn und Grömitz. Mit ca. 380 Einwohnern ist Manhagen die kleinste amtsangehörige Gemeinde des Amtes Lensahn.
Die zur Gemeinde gehörenden Ortsteile Manhagen, Manhagenerfelde, Bökenberg, Schwienhagen und Sievershagen liegen eingebettet zwischen Getreidefeldern, Wiesen und Buchenwäldern. Eine reiche Tierwelt, angefangen von den Störchen in Bökenberg, über seltene große Greifvögel, bis zum Damwild zeugen von einer intakten Natur.
Für Radfahrer sind unsere Straßen und Wege ein beliebtes Gebiet, um sich in frischer Luft zu bewegen und zu erholen. An vielen idyllischen Punkten laden Bänke und Rastplätze den Wanderer und Radfahrer zum Verweilen ein.
Zu den Zeugen einer Jahrtausende alten Besiedelung der Region gehören die beeindruckenden bronzezeitlichen Hügelgräber in den Wäldern rings um Sievershagen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr
Andreas Kröger
Bürgermeister
Andreas Kröger
Bürgermeister
Die Gemeinde Manhagen liegt am nordöstlichen Rand des ostholsteinischen Hügellandes zwischen den Ortschaften Lensahn und Grömitz. Sie erreichen Manhagen über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn und fahren dann in Richtung des Ortes Lensahn und biegen gleich links in den Manhagener Weg ein, um kurze Zeit später den Ort Manhagen zu erreichen.
Die Gemeinde Manhagen hat rd. 380 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Manhagen
- Bökenberg
- Manhagenerfelde
- Sievershagen und
- Schwienhagen
Beschreibung
Unter goldenem Schildhaupt, darin fünf fünfstrahlige blaue Sterne, der mittlere größer, in Rot eine schräglinks gestellte goldene Damwildschaufel, begleitet von zwei schräglinks gestellten silbernen Buchenblättern.
Historische Begründung
Die fünf Sterne im oberen Teil des Wappens bezeichnen die jeweiligen Ortsteile der Gemeinde Manhagen, nämlich Manhagen, Manhagenerfelde, Bökenberg, Schwienhagen und Sievershagen. Der größere Stern weist auf den Ortsteil Manhagen hin, der der politischen Gemeinde auch den Namen gibt.
Das halbe Damhirschgeweih weist auf den immer noch großen Wildbestand, insbesondere dieser Tierart im Gemeindegebiet hin.
Die Buchenblätter dokumentieren den sehr großen Waldbestand, der sich durch einen überdurchschnittlich hohen Bestand an Buchen auszeichnet.
Die Farbgestaltung rot/gelb als wesentliche Farben weisen auf das Herzogshaus derer von Oldenburg hin. Der Hof Sievershagen wird von Friedrich-August Herzog von Oldenburg bewohnt und der Waldbestand ist im wesentlichen im Eigentum der Herzogsfamilie derer von Oldenburg.
Kindertagesstätten und Schulen
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Lensahn (4 km) mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (14 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.
Ver- und Entsorgung
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser und Abwasser
Abfall
Elektrizität
Straßenreinigung
Straßenreinigungssatzung Zweckverband Karbrook
Straßenreinigungsgebührensatzung Karkbrook
Die Gemeinde Manhagen bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 20,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Ergebnis der Kommunalwahl 2018
In der Gemeinde Manhagen können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
Bürger für Manhagen
Oliver Dora
Ringstr. 4
23738 Manhagen
CDU Manhagen
Vorsitzender
Andreas Kröger
Manhagenerfelde 8
23738 Manhagen
Freiwillige Feuerwehr Manhagen
Gemeindewehrführer
Klaus Seehase
Dorfstr. 17
23738 Manhagen
Tel.: 04363/3459
Mail: kseehaseman[at]aol.com
Jugendfeuerwehr Manhagen
Jugendfeuerwehrwart
Sascha Seehase
Dorfstr. 17
23738 Manhagen
Tel.: 0151/15600314
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Manhagen erlassen am: 19.09.2023 | i.d.F.v.: 19.09.2023 | gültig ab: 19.09.2023
- Hauptsatzung der Gemeinde Manhagen (Kreis Ostholstein) erlassen am: 26.08.2019 | i.d.F.v.: 15.10.2019 | gültig ab: 23.10.2019 | Bekanntmachung am: 22.10.2019 | genehmigt am: 09.10.2019
Finanzen
- Satzung der Gemeinde Manhagen über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 25.11.2020 | i.d.F.v.: 25.11.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 05.12.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Manhagen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Manhagen erlassen am: 17.11.2016 | i.d.F.v.: 17.11.2016 | gültig ab: 23.11.2016 | Bekanntmachung am: 22.11.2016
Flächennutzungsplan
Bebauungspläne
- Planzeichnung 9 MB
- Begründung 739 KB
- Bekanntmachung 126 KB
- Entwurf 6 MB
- Begründung 2 MB
- Biotoptypenkartierung 1 MB
- Stellungnahme Ausgleich Feldlerche 531 KB
- Artenschutzprüfung 3 MB
- Bericht Biotoptypenkartierung 1 MB
- Standortkonzept Photovoltaik - Karte 3 MB
- Standortkonzept Photovoltaik - Bericht 5 MB
- Bekanntmachung vom 19.10.2024 267 KB
- Stellungnahme Telekom 99 KB
- Stellungnahme Bundeswehr 23 KB
- Stellungnahme Autobahn GmbH 281 KB
- Stellungnahme Gemeinde Lensahn 355 KB
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer S.-H. 337 KB
- Stellungnahme GMSH 343 KB
- Stellungnahme WBV Oldenburg 151 KB
- Stellungnahme Dataport 97 KB
- Stellungnahme Tennet 14 MB
- Stellungnahme Forstbehörde 443 KB
- Stellungnahme Archäologisches Landesamt S.-H. 140 KB
- Stellungnahme Archäologisches Landesamt S.-H. (Karte) 503 KB
- Stellungnahme IHK 278 KB
- Stellungnahme Kreis Ostholstein 134 KB
- Stellungnahme Vodafone 108 KB
- Stellungnahme Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in S.-H. 110 KB
- Stellungnahme Landesplanungsamt S.-H. 165 KB
- Stellungnahme Jagdbehörde Kreis Ostholstein 265 KB
- Stellungnahme Jagdbehörde Kreis Ostholstein (Broschüre) 2 MB
- Merkblatt Datenverarbeitung 92 KB
- Planzeichnung 6 MB
- Begründung 861 KB
- Merkblatt Datenverarbeitung 92 KB
- Bekanntmachung 109 KB
- Entwurf 6 MB
- Begründung 2 MB
- Beschlussempfehlungen 741 KB
- Abstimmung Nachbarkommunen 41 KB
- Standortkonzept (Karte) 3 MB
- Standortkonzept (Text) 5 MB
- Stellungnahme 87 KB
- Biotoptypenkartierung 669 KB
- Artenschutz 7 MB
- Blendgutachten 4 MB
- Blendgutachten Ergänzung 231 KB
- Merkblatt Datenverarbeitung 92 KB
- Bekanntmachung 159 KB
- Stellungnahme Landesnaturschutzverband 200 KB
- Stellungnahme Archäologisches Landesamt 148 KB
- Archäologisches Landesamt Anlage 1,019 KB
- Stellungnahme Forstbehörde 471 KB
- Stellungname Kreis Ostholstein 181 KB
- Stellungnahme Kreis Ostholstein Nachtrag Jagdbehörde 265 KB
- Stellungnahme untere Jagdbehörde Anlage 1 2 MB
- Stellungnahme Landesplanung Manhagen 164 KB
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer 333 KB
- Stellungnahme Wasser- und Bodenverband 2 MB
sonstige Bauleitpläne
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Manhagen wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.
- Doppik Basiswissen 306 KB
- Schlussbilanz 2020 6 MB
- Haushalt 2021 6 MB
- Schlussbilanz 2021 5 MB
- Haushalt 2022 5 MB
- Schlussbilanz 2022 5 MB
- Haushalt 2023 8 MB
- Schlussbilanz 2023 5 MB
- Haushalt 2024 5 MB
- Haushalt 2025 4 MB
Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Manhagen gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 325 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 325 v.H. | |
Gewerbesteuer | 345 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 50 Euro |
für den 2. Hund | 70 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 100 Euro | |
für gefährliche Hunde | 500 Euro |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- Hunde_An-_Abmeldung.pdf 209 KB
- Merkblatt_Hundehalter.pdf 87 KB
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |
Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Der Lärmaktionsplan umfasst
- die Bewertungen der Lärmsituation,
- eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
- eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
- die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn