Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hat jede Kommune in Schleswig-Holstein ab 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
In den Gemeinden / Ämtern unter dieser Einwohnerzahl ist die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig.
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
im Amt Lensahn bei und ist Ansprechpartnerin
- für Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden,
- für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
- wenn Sie auf bestehende Benachteiligungen aufmerksam machen möchten,
- für frauenspezifische Belange und Themen,
- wenn Sie Informationen und Auskünfte benötigen,
- wenn Sie Kontakt zu Initiativen oder Gruppen suchen,
- wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.
Birgit Schwerdtner
Weitere Informationen
1949 wurde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3 Absatz 2 festgelegt:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Diese formale Rechtsgleichheit reichte jedoch zur Verwirklichung der Gleichberechtigung nicht aus. Darum wurde 1994 der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes um einen Auftrag erweitert:
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin".
Trotz der rechtlichen Verankerung der Gleichstellung von Frauen im Grundgesetz, stellt sich ihre Lebenswirklichkeit häufig anders dar, denn Frauen
- verdienen im Durchschnitt 22% weniger als Männer. Die Berufe, die sie bevorzugt wählen, werden außerdem schlecht bezahlt
- sind als Alleinerziehende und im Alter von Armut bedroht.
- sind in erschreckendem Ausmaß Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt.
- bewältigen noch immer den größten Teil der Hausarbeit, auch wenn sie in Partnerschaften leben.
- sind in Führungspositionen stark unterrepräsentiert.
- sind im öffentlichen Leben, in politischen Ämtern und Gremien noch immer nicht mit 50% vertreten.
In Ausübung ihrer Tätigkeit ist sie an fachliche Weisungen des Bürgermeisters nicht gebunden, unterliegt aber seiner Dienstaufsicht. Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eine eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Ein wichtiges Ziel ihrer Arbeit ist der Abbau von Vorurteilen. Sie bringt frauenspezifische Belange in die politischen Gremien und in die Verwaltung des Amtes ein. Sie entwickelt und unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen im Amt Lensahn.
Sie arbeitet dabei eng mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen zusammen. Sie führt Veranstaltungen und Seminare zu vielen Themen durch. Sie verfügt über ein großes Netzwerk und vermittelt Kontakte zwischen Ratsuchenden und Beratungsstellen. Darüber hinaus stellt sie Informationsmaterial zu Themen wie Alleinerziehend, Trennung, Beruf, Gewalt an Frauen, Mobbing, Frauen und Politik, Selbstbehauptung, Migration, Frauen und Finanzen durch Auslage im Rathaus zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.