Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 965 - 984) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Folgende Fundsachen sind zur Zeit vorhanden:
Informationen
Katharina Ecke
Tel.: 04363/508-31
Fax: 04363/508-131
Mail: katharina.ecke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 10
Vertretung:
Franziska Möding
Kennet Bruhse
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr