Beschendorf
Liebe Besucher,
herzlich Willkommen auf unserer Internetseite. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und wir Ihnen unsere idyllische, vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde vorstellen dürfen.
Im Jahre 1322 wurde der Ort erstmals als „Bezekendorp“ erwähnt. Die altnordische Bedeutung des Wortes „Bezeko“ – Kampf findet sich als Hellebarde auch in unserem Wappen wieder. Wenn Sie sich dieses genauer anschauen, erkennen Sie außerdem die symbolisch dargestellten Ortsteile Beschendorf, Nienrade und Kirschenallee in Form einer Brücke. Die immer noch große Bedeutung der Landwirtschaft in Beschendorf wird durch eine Ähre hervorgehoben. Unser Dorf sticht mit seinem bäuerlichen Charakter sowie mit seiner ruhigen, aber dennoch zentralen Lage heraus. In nur 3 Kilometern befindet man sich im Ort Lensahn, dessen Infrastruktur von Schulen über Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu einem Waldschwimmbad reicht.
Dreh- und Angelpunkt der Gemeinde Beschendorf ist das Dorfgemeinschaftshaus „Treffpunkt Ole School“. Hier wurden Räumlichkeiten geschaffen, die das soziale Miteinander stärken und außerdem für ein lebendiges Gemeindeleben sorgen. Neben der seit 1908 bestehenden Freiwilligen Feuerwehr sind in dieser kleinen Gemeinde verhältnismäßig viele Vereine aktiv.
Wenn Sie einen beschaulichen, naturbezogenen und dennoch zentralen Ort für Ihren nächsten Urlaub suchen, sind Sie in Beschendorf genau richtig. Fahren Sie mit dem Rad durch die Raps- und Kornfelder oder entspannen Sie in Ihrer Unterkunft auf dem Bauernhof. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr
Michael Leja
Bürgermeister
Michael Leja
Bürgermeister
Kontakt:
michael.leja[at]lensahn.de
geographische Lage
Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn am überregionalen Verkehrsband „Vogelfluglinie“.
Sie erreichen Beschendorf über die Autobahn A1, Abfahrt Lensahn oder Abfahrt Neustadt in Holstein-Pelzerhaken und folgen dann der K 58 bis zum Ort Beschendorf.
Die Gemeinde Beschendorf hat rd. 530 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen
- Beschendorf
- Kirschenallee und
- Nienrade
Wappen
Beschreibung
In Grün unter einer goldenen auf einem breiteren mittleren und zwei schmaleren seitlichen Pfeilern stehenden Feldsteinbrücke eine goldene Hellebarde mit schwarzem, unten abgebrochenem Schaft und eine grannenlose goldene Ähre.
Historische Begründung
Das Beschendorfer Wappen zeigt eine goldene Feldsteinbrücke, die mit ihren drei Pfeilern die Ortsteile Beschendorf, Nienrade und Kirschenallee symbolisiert, wobei der breitere Pfeiler in der Mitte den Hauptort Beschendorf darstellt.
Das Wappen ziert weiter eine Hellebarde als Symbol für Kampf- und Wehrhaftigkeit, auf die die Beschreibung des Ortes Beschendorf im Historischen Ortsnamenlexikon von Schleswig-Holstein von Wolfgang Laur hinweist.
Die Getreideähre symbolisiert den immer noch großen Anteil der Landwirtschaft im gesamten Gemeindegebiet
Kindertagesstätten und Schulen
Allgemeinbildende Schulen sind in
- Lensahn (4 km) mit einer Grund- und Gemeinschaftsschule und einer Waldorfschule sowie
- Oldenburg (18 km) mit einem Gymnasium
vorhanden.
Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.
Ver- und Entsorgung Beschendorf
Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:
Wasser und Abwasser
Abfall
Elektrizität
Die Gemeinde Beschendorf bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 27,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in
- Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
- sowie über den Gemeindehaushalt
- sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
- erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen
Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.
Ergebnis der Kommunalwahl 2018
Im Erdbuch von 1710 wird eine Schulkate von 1698 erwähnt. Nach dem Ende der Leibeigenschaft um 1800 wurde dort eine Arbeitsschule (Handarbeiten für Mädchen und Klütterschule für Jungen). Im 19. Jahrhundert erfolgte ein Neubau der alten Schule, die 1968 im Rahmen des Generalschulbauplanes geschlossen wurde.
Die Gemeinde Beschendorf hat sich entschlossen das Gebäude zu behalten und für gemeindliche Zwecke zu nutzen.
Zunächst waren Wohnungen und ein Gemeinschaftsraum sowie der Schießstand der Kyffhäuser Kameradschaft untergebracht.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde das Gebäude im Jahr 2010 umfassend saniert und um einen Gemeinschaftsraum erweitert.
Heute nutzen die Kyffhäuser Kameradschaft und der Beschendorf Sportverein das Gebäude gemeinsam. Neben den sportlichen Aktivitäten kann der Gemeinschaftsraum über die Kyffhäuser Kameradschaft auch für Feierlichkeiten genutzt werden.
Informationen
Kyffhäuser Kameradschaft Beschendorf
Klaus Kohlsaat
Sievershagener Weg 3
23738 Beschendorf
Tel.: 04564 - 262
In der Gemeinde Beschendorf können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:
Beschendorfer Sportverein
1. Vorsitzende
Charleen van der Wehr
Deutscher Siedlerbund
1. Vorsitzender
Rainer Tapken
Fasanenkamp 5
23738 Beschendorf
Freie Wähler Beschendorf
1. Vorsitzender
Ronny Streblow
Ringstr. 6
23738 Beschendorf
Freiwillige Feuerwehr Beschendorf
Gemeindewehrführer
Rolf Barsuhn
Lensahner Str. 24
23738 Beschendorf
Tel.: 0162/7826691
Mail: rolf.barsuhn[at]web.de
Website: feuerwehr-beschendorf.de/
Kyffhäuser Kameradschaft Beschendorf
1. Vorsitzender
Klaus Kohlsaat
Sievershagener Weg 3
23738 Beschendorf
Tel.: 04564/262
Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Beschendorf erlassen am: 10.10.2023 | i.d.F.v.: 11.10.2023 | gültig ab: 10.10.2023
- Hauptsatzung der Gemeinde Beschendorf (Kreis Ostholstein) erlassen am: 01.07.2019 | i.d.F.v.: 01.10.2019 | gültig ab: 04.10.2019 | Bekanntmachung am: 03.10.2019 | genehmigt am: 01.08.2019
Finanzen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Beschendorf für das Haushaltsjahr 2021 erlassen am: 24.11.2020 | i.d.F.v.: 24.11.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | gültig am: 31.12.2021 | Bekanntmachung am: 03.12.2020
- Satzung der Gemeinde Beschendorf über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen am: 24.11.2020 | i.d.F.v.: 24.11.2020 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 04.12.2020
Recht, Sicherheit und Ordnung
- Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Beschendorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Beschendorf erlassen am: 12.12.2016 | i.d.F.v.: 12.12.2016 | gültig ab: 13.12.2016 | Bekanntmachung am: 21.12.2016
Flächennutzungsplan
sonstige Bauleitpläne
- Planunterlage.pdf 791 KB
- Begruendung.pdf 1 MB
- Bekanntmachung.pdf 101 KB
- Planunterlage.pdf 797 KB
- Begruendung.pdf 201 KB
- Bekanntmachung.pdf 110 KB
- Planunterlage.pdf 797 KB
- Begruendung.pdf 201 KB
- Bekanntmachung.pdf 116 KB
Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Die Gemeinde Beschendorf wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.
Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.
- Doppik Basiswissen 306 KB
- Schlussbilanz 2020 3 MB
- Haushalt 2021 4 MB
- Nachtragshaushalt 2021 331 KB
- Schlussbilanz 2021 2 MB
- Haushalt 2022 2 MB
- Nachtragshaushalt 2022 334 KB
- Schlussbilanz 2022 2 MB
- Haushalt 2023 3 MB
- Schlussbilanz 2023 2 MB
- Haushalt 2024 3 MB
Informationen
Mira Voß
Tel.: 04363/508-62
Fax: 04363/508-162
Mail: mira.voss[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 16
Vertretung:
Martina Schröder
Celina Radzwill
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.
Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge und
- sonstige Abgaben
Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.
In der Gemeinde Beschendorf gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 345 v.H. | |
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 345 v.H. | |
Gewerbesteuer | 340 v.H. | |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 70 Euro |
für den 2. Hund | 90 Euro | |
für jeden weiteren Hund | 120 Euro | |
für gefährliche Hunde | 700 Euro |
Informationen
Iris Kripke
Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Martina Schröder
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- Hunde_An-_Abmeldung.pdf 209 KB
- Merkblatt_Hundehalter.pdf 87 KB
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn
Die Bankverbindungen lauten:
BIC | IBAN | |
Sparkasse Holstein | NOLADE21HOL | DE98 2135 2240 0076 3200 27 |
VR Bank OH Nord-Plön eG | GENODEF1NSH | DE40 2139 0008 0000 4500 30 |
Informationen
Martina Schröder
Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17
Vertretung:
Iris Kripke
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
- SEPA_Lastschriftmandat.pdf 185 KB
Der Lärmaktionsplan umfasst
- die Bewertungen der Lärmsituation,
- eine Darstellung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen,
- eine Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
- die weiteren im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannten Angaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Lärmaktionsplänen im Amt Lensahn
Informationen
Susan Petersen
Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 12
Vertretung:
Nicole Paustian
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr