Behindertenbeauftragte
Die Aufgaben und Ziele einer/eines Brauftragten für Menschen mit Behinderungen sind im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) geregelt.
Zu den Zielen gehören:
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die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen vollständig abzubauen und zu verhindern,
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gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen,
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ihre vollständige, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten,
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ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung in Würde und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen,
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die vollständige und gleichberechtigte Inanspruchnahme aller Rechte durch Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie
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die Inklusion und die Partizipation zu fördern.
Bei der Durchsetzung der genannten Ziele sind die jeweiligen besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, bei denen aus mehreren Gründen die Gefahr einer Benachteiligung besteht, zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen.