Neubürgerinnen / Neubürger
Herzlich Willkommen im Amt Lensahn
Um Ihnen die Orientierung in unserem Amt zu erleichtern, haben wir hier wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Wenn aus Ihrer Sicht Informationen fehlen sollten, dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Ihr Besuch im Rathaus und woran müssen Sie denken?
Mit Bezug einer neuen Wohnung haben Sie zwei Wochen Zeit sich, bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung bei der vorherigen Wohnsitzgemeinde ist nicht erforderlich. Für die Anmeldung benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis und/oder Reisepass auch eine Wohnungsgeberbestätigung.
Als Mieter erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter, dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet. Der Mietvertrag ist für die Anmeldung nicht ausreichend.
Beziehen Sie Ihr Eigenheim, können Sie die erforderliche Selbsterklärung direkt im Einwohnermeldeamt ausfüllen und unterschreiben.
Folgende Funktionen stehen Ihnen nun auch online zur Verfügung:
- Anmeldung der Wohnung als Hauptwohnsitz oder einziger Wohnsitz
- Ausstellung einer amtlichen Meldebescheinigung
- Änderung der Adresse auf dem Personalausweis, Reisepass, elektonischen Identitätsnachweis oder eID-Karte
Um den Service zu nutzen, besuchen Sie die Seite: www.wohnsitzanmeldung.gov.de
Bei einem Wohnortwechsel ist auch die Änderung der Zulassungsbescheinigung I (früher Kraftfahrzeugschein) erforderlich.
Erfolgt der Wohnortwechsel innerhalb des Kreies Ostholstein, kann die Anschriftenänderung vom Einwohnermeldeamt vorgenommen werden, die Gebühr beträgt aktuell 10,80 €.
Sofern der Wohnsitzwechsel aus einem anderen Kreis oder Bundesland erfolgt, muss die Änderung der Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsstelle des Kreies Ostholstein erfolgen.
Im Falle einer Namensänderung darf die Änderung ebenfalls nur durch die Zulassungsstelle des Kreises Ostholstein erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Ostholstein.
Die Gemeinden des Amtes Lensahn erheben eine Hundesteuer.
Die Steuerpflicht beginnt in dem darauffolgenden Monat des Monats, in dem ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird.
Wenn Sie einen Welpen aufnehmen, beginnt die Steuerpflicht in dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.
Die Steuersätze sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich; der erste Hund kostet zwischen 40 und 84 Euro jährlich.
Den jeweiligen Hundesteuersatz für Ihre Gemeinde finden Sie hier:
Zur persönlichen Anmeldung im Rathaus bringen Sie bitte - sofern vorhanden - den EU-Heimtierausweis Ihres Hundes (sofern vorhanden) mit.
Die Anmeldung ist auch bequem online möglich, nutzen Sie dafür einfach folgendes Formular oder unser Bürgerportal
Sofern Sie wünschen, dass die Hundesteuer von Ihrem Konto abgebucht wird, lassen Sie uns bitte zusätzlich das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zukommen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin, Frau Kripke, unter der Rufnummer 04363/508-29 oder per E-Mail unter iris.kripke[at]amt-lensahn.de gern zur Verfügung.
Örtliche Grundversorger
Eine Übersicht der örtlichen Grundversorger für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall finden Sie auf der Internetseite des Zweckverbandes Ostholstein unter: Zuständigkeitsfinder Ver- & Entsorgung - ZVO
Den Abfuhrkalender für Abfall finden Sie unter: Abfuhrkalender - ZVO
Informationen
Ramona Cruse
Tel.: 04363/508-23
Fax: 04363/508-123
Mail: ramona.cruse[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 14
Vertretung:
Mirko Sonnenkalb
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr