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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Satzung über die Benutzung des Dörpshus der Gemeinde Harmsdorf

Satzung über die Benutzung des Dörpshus der Gemeinde Harmsdorf

erlassen am: 01.09.2021 | i.d.F.v.: 01.09.2021 | gültig ab: 01.09.2021 | Bekanntmachung am: 14.09.2021

Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.09.2021 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Allgemeines

Für Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Freizeitgestaltung, Förderung des kulturellen Lebens, Heimat-und Jugendpflege, der sozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern und Durchführung von Familienfeiern stellt die Gemeinde das Dörpshus, Rauher Stiefel 1 in 23738 Harmsdorf, als öffentliche Einrichtung zur Verfügung.


§ 2 Benutzerkreis

Das Dörpshus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Harmsdorf, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Harmsdorf, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der Gemeinde Harmsdorf zur Verfügung.


§ 3 Benutzungsverhältnis

Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet.

Die Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung für das Dörpshus Harmsdorf bestimmt.


§ 4 Entgelt

Es wird ein privatrechtliches Entgelt nach der Entgeltordnung erhoben.


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