Entgeltordnung für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf
Entgeltordnung für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf
erlassen am: 01.09.2021 | i.d.F.v.: 01.09.2021 | gültig ab: 01.09.2021 | Bekanntmachung am: 14.09.2021
Gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung Harmsdorf vom 01.09.2021 wird folgende Entgeltordnung erlassen.
§ 1 Allgemeines
Aufgrund des § 3 der Benutzungsordnung für das Dörpshus Harmsdorf wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
§ 2 Entgeltschuldner
Entgeltschuldner sind die Nutzer, die als Antragsteller oder Veranstalter auftreten. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner
§ 3 Entstehung der Zahlungspflicht und Fälligkeit
Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages.
Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Nutzung des Gemeinschaftshauses fällig und der Gemeinde Harmsdorf auf das Konto der Sparkasse Holstein IBAN DE98213522400076320027 oder der VR Bank OH Nord-Plön eG DE40213900080000450030 zu überweisen.
§ 4 Höhe des Entgelts
Für die Benutzung des Dörpshus Harmsdorf beträgt das Entgelt für zahlungspflichtige Benutzer
a) den Gemeinschaftsraum mit Küche und Geschirr 120,00 €
b) Harmsdorfer Vereine 30,00 €
(außer der DRK)
c) öffentliche Außenveranstaltungen am Dörpshus, bei denen
die Gemeinde Strom, Wasser oder Toiletten zur Verfügung stellt 30,00 €
§ 5 Befreiung und Erlass von Entgelten
Veranstaltungen der Gemeinde Harmsdorf und der Feuerwehr sind entgeltfrei. Außerdem sind die Veranstaltungen des DRK entgeltfrei.