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Richtlinien über Ehrungen der Gemeinde Lensahn

Richtlinien über Ehrungen der Gemeinde Lensahn
erlassen am: 05.03.2025 | i.d.F.v.: 05.03.2025 | gültig ab: 05.03.2025
Präambel
Die Einwohnerschaft der Gemeinde Lensahn kann aus weiblichen, männlichen und diversen Personen bestehen. In dieser Richtlinie wird - ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit - bei der Bezeichnung von Personen nur die weibliche und männliche Form verwendet.
Diese Bezeichnungen stehen rechtlich und in uneingeschränkter Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung für alle Geschlechter.
§ 1 Ehrungen Soziale und Kulturelle Leistungen
Die Gemeinde Lensahn ehrt jedes Jahr Bürger und Organisationen, die auf dem sozialen oder kulturellen Sektor besondere Leistungen erbracht haben.
Ehrungsvorschläge sind mit einer umfassenden schriftlichen Begründung an den Bürgermeister zu übermitteln.
Der Hauptausschuss entscheidet in seiner Sitzung über die zu ehrenden Bürger und Organisationen.
Jeder Bürger kann nur einmal geehrt werden.
Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Anschrift und ggf. Vereinszugehörigkeit
- Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Die zu ehrenden Bürger/Organisationen erhalten eine Ehrenurkunde und ein Präsent im Wert von 50 € bis 300 € - Entscheidung über die Höhe fasst der Bürgervorsteher oder der Bürgermeister.
Die Ehrung erfolgt einmal jährlich durch die Gemeinde Lensahn.
Die Ehrungen nehmen der Bürgervorsteher oder der Bürgermeister vor.
§ 2 Sportlerehrung
Es sollen verdiente Sportler und Mannschaften aus der Gemeinde Lensahn geehrt werden.
Die zu ehrenden Sportler sollen einem Verein in der Gemeinde Lensahn angehören oder ihren Wohnsitz in der Gemeinde Lensahn haben.
Voraussetzungen zur Ehrung für herausragenden Leistungen der aktiven Sportler der Gemeinde Lensahn:
- 1. Platz bei einem Wettbewerb auf Kreisebene
- 1. Platz bei einem Wettbewerb auf Bezirksebene
- Plätze 1 bis 3 bei einem Wettbewerb auf Landesebene
- Plätze 1 bis 3 bei einem Wettbewerb auf Bundesebene
- Plätze 1 bis 5 bei einem Wettbewerb auf internationaler Ebene
Anträge sind unter:
https://www.lensahn.de/sport-kultur-und-soziales/sportlerehrung
einzureichen.
Die Ehrung erfolgt einmal jährlich durch die Gemeinde Lensahn.
Die Ehrungen nehmen der Bürgervorsteher oder der Bürgermeister vor.
§ 3 Ehe- und Altersjubiläen
a) | Zum 80. Geburtstag | - | Glückwunschschreiben |
b) | Zum 85. Geburtstag | - | Glückwunschschreiben |
c) | Zum 90. Geburtstag | - | Glückwunschschreiben, eine Urkunde vom Land SH, eine gerahmte Urkunde u. Gutschein (30 €) von der Gemeinde |
d) | Zum 91.-99. Geburtstag | - | Glückwunschschreiben |
e) | Zum 100. Geburtstag | - | Glückwunschschreiben, eine Urkunde vom Land SH, eine gerahmte Urkunde, Gutschein (30 €) von der Gemeinde u. Glückwunschreiben vom Bundespräsidenten |
f) | Zum 105. Geburtstag | - | Glückwunschschreiben und Glückwunschschreiben vom Bundespräsidenten |
g) | Jeder weitere Geburtstag | - | Glückwunschschreiben und Glückwunschschreiben vom Bundespräsidenten |
h) | Zum 50./60./65./70./75. Hochzeitstag | - | Glückwunschschreiben, eine Urkunde vom Land SH, eine gerahmte Urkunde u. Gutschein (30€) von der Gemeinde |
§ 4 Inkrafttreten
Diese Richtlinien sind von der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 05.03.2025 beschlossen worden.
Diese Richtlinien treten am 05.03.2025 in Kraft