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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Satzung über die Hebesätze der Realsteuern in der Gemeinde Lensahn

Satzung über die Hebesätze der Realsteuern in der Gemeinde Lensahn

erlassen am: 16.12.2020 | i.d.F.v.: 16.12.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 23.12.2020

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., Seite 57), des § 25 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes vom 10.08.1951 (BGBl. I, Seite 519) und des § 16 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2020 (BGBl. I, Seite 4167) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2020 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 %
2. Gewerbesteuer 320 %

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.


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