Richtlinien über das Berichtswesen der Gemeinde Lensahn
Richtlinien über das Berichtswesen der Gemeinde Lensahn
erlassen am: 06.07.1998 | i.d.F.v.: 12.08.1998 | gültig ab: 12.08.1998 | Bekanntmachung am: 12.08.1998
Gemäß Beschluß der Gemeindevertretung Lensahn vom 06.07.1998 werden folgende Richtlinien über das Berichtswesen erlassen:
1.
Der Bürgermeister berichtet dem Hauptausschuß in jedem Quartal eines Jahres schriftlich über folgende Angelegenheiten:
1.1. | Entwicklung und Umsetzung des Haushaltsplans einschließlich der Entwicklung des Steueraufkommens, |
1.2. | Entwicklung wichtiger Sozial- und Wirtschaftsdaten, |
1.3. | Stand der Durchführung wichtiger Bauvorhaben mit Kostenentwicklung, |
1.4. | Personalentwicklung und Personalplanung (Einstellungen, Kündigungen, Ruhestand, Krankheitsstand), |
1.5. | Umsetzung von Bauleitplänen und Landschaftsplänen, |
1.6. | Stand der Ausführung von wichtigen Beschlüssen der Gemeindevertretung und wichtigen Ausschussbeschlüssen, |
1.7. | Bericht über Entscheidungen des Bürgermeisters in Angelegenheiten, die ihm durch die Hauptsatzung von der Gemeindevertretung zur Entscheidung übertragen worden sind. |
2.
Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Hauptausschusses, auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken und ggf. in diesem Rahmen die den Ausschüssen im Einzelfall übertragenen Entscheidungen an sich zu ziehen, sind dem Hauptausschuß die Tagesordnung einschließlich der Vorlagen und sonstigen Sitzungsunterlagen für die Sitzungen der Ausschüsse und die Niederschriften über die Fachausschußsitzungen zuzuleiten.
3.
Dem Bürgermeister nach anderen gesetzlichen Vorschriften obliegende Unterrichts- bzw. Informationspflichten bleiben unberührt.