Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Eine Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern/der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind/ist.
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Oldenburg
Göhler Straße 90
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
+49 4361 624-0
|
Fax:
+49 4361 624-300
E-Mail:
verwaltung[at]ag-oldenburg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGOldenburg
Postanschrift:
Postfach
1151
23751
Oldenburg in Holstein
Fachdienst Jugend und Betreuung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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+49 4521 788-0
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Fax:
+49 4521 788-600
E-Mail:
jugend.betreuung[at]kreis-oh.de
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Ausnahmen: Die Unterhaltsvorschusskasse und der Bereich Beistandschaft sowie Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG sind am Mittwoch ganztägig geschlossen.
Mitarbeiter (Fachdienst Jugend und Betreuung - Kreis Ostholstein)
Tel:
+49 4521 788-332
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+49 4521 788-96332
E-Mail:
m.markmann[at]kreis-oh.de
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Zimmer:
J 1.02