Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Ansprechpartner
Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
E-Mail:
eingliederungshilfe[at]kreis-oh.de
Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-580
|
Fax:
+49 4521 788-600
E-Mail:
jugendhilfe[at]kreis-oh.de