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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.


Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

 

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

 

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

 

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen

 

Ansprechpartner

Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0  
E-Mail: eingliederungshilfe[at]kreis-oh.de


Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580   |   Fax: +49 4521 788-600
E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de