Überwachung der Berufsbildung
Überwachung der Berufsbildung
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern.
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern (wie Industrie- und Handelskammen, Handwerkskammern). Dabei wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater/innen zu bestellen, die
- die Berufsausbildungsvorbereitung,
- die Berufsausbildung und
- die berufliche Umschulung
in den Unternehmen durch Beratung der beteiligten Personen fördern und überwachen. Die Ausbildenden sind verpflichtet, falls notwendig, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Berufsausbildungsstätte zu gestatten. Ebenso ist die zuständige Stelle verpflichtet, die Durchführung von Auslandsaufenthalten zu überwachen und zu fördern. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein abgestimmter Plan erforderlich.
Die Überwachung der Berufsausbildung betrifft auch die Kontrolle der Rechtsvorschriften, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergeben.
Wenn keine andere Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ansprechpartner
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel:
+49 4551 803-0
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Fax:
+49 4551 803-180
E-Mail:
info[at]aeksh.org
Web:
www.aeksh.de
Öffnungszeiten:
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel:
+49 431 57935-10
|
Fax:
+49 431 57935-20
E-Mail:
geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
Web:
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 1506-0
|
Fax:
+49 451 1506-180
E-Mail:
info[at]hwk-luebeck.de
Web:
www.hwk-luebeck.de
Öffnungszeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:
04 51 60 06-0
|
Fax:
04 51 60 06-999
E-Mail:
ihk[at]ihk-luebeck.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 9453-0
|
Fax:
+49 4331 9453-199
E-Mail:
lksh[at]lksh.de
Web:
www.lksh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel:
+49 46 21 939-10
|
Fax:
+49 46 21 939-126
E-Mail:
info[at]notk-sh.de
Web:
www.notk-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel:
+49 46 21 9391-0
|
Fax:
+49 46 21 9391-26
E-Mail:
info[at]rak-sh.de
Web:
www.rak-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel:
+49 431 5 70 49-0
|
Fax:
+49 431 5 70 49-10
E-Mail:
info[at]stbk-sh.de
Web:
www.stbk-sh.de
Postanschrift:
24040 Kiel
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Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Tel:
+49 481 55 42
|
Fax:
+49 481 88 33 5
E-Mail:
schleswig-holstein[at]tieraerztekammer.de
Web:
www.sh.tieraerztekammer.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
Mitarbeiter (Tierärztekammer Schleswig-Holstein)
Mitarbeiter (Tierärztekammer Schleswig-Holstein)
Mitarbeiter (Tierärztekammer Schleswig-Holstein)
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496
24114 Kiel
Tel:
+49 431 26 09 26-0
|
Fax:
+49 431 26 09 26-15
E-Mail:
central[at]zaek-sh.de
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www.zaek-sh.de