Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung
Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung
Die Handwerkskammer kann unter ganz bestimmten Umständen Trägerinnen / Trägern die Durchführung einer Berufsausbildungsvorbereitung untersagen.
Die Berufsausbildungsvorbereitung im Handwerk richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt.
Die Handwerkskammer überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung.
Sie kann der Trägerin/dem Träger der Maßnahme die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung untersagen, wenn diese nicht
- nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen des betreffenden Personenkreises entspricht oder
- durch umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet wird.
Die Trägerin/der Träger ist verpflichtet, auf Verlangen die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Berufsausbildung: Beratung der beteiligten Personen
- Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
- Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen
- Umschulung: Überwachung, Beratung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel:
+49 451 1506-0
|
Fax:
+49 451 1506-180
E-Mail:
info[at]hwk-luebeck.de
Web:
www.hwk-luebeck.de
Öffnungszeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr