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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung

Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung

Die Handwerkskammer kann unter ganz bestimmten Umständen Trägerinnen / Trägern die Durchführung einer Berufsausbildungsvorbereitung untersagen.


Die Berufsausbildungsvorbereitung im Handwerk richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt.

Die Handwerkskammer überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung.
Sie kann der Trägerin/dem Träger der Maßnahme die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung untersagen, wenn diese nicht

  • nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen des betreffenden Personenkreises entspricht oder
  • durch umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet wird.

Die Trägerin/der Träger ist verpflichtet, auf Verlangen die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

 

§§ 42o ff. Handwerksordnung (HwO).

§ 42o HwO

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr