Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Keine
§ 71 SGB XII
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Kinder- und Jugendtelefon
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
Tel:
+49 4363 508-21
|
Fax:
+49 4363 508-121
E-Mail:
ines.wulff[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
14
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
|
Zimmer:
009
Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
|
Fax:
+49 4521 788-600
E-Mail:
soziale.hilfen[at]kreis-oh.de