Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.


Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

 

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

 

Keine

 

Ansprechpartner

Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0  
E-Mail: poststelle[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Service-Zeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 UhrNur mit telefonischer Terminvereinbarung!


Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr