Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Archäologische Denkmäler gehören zum kulturellen Erbe eines Landes.
Archäologische Denkmäler gehören - wie die Baudenkmäler - zum kulturellen Erbe unseres Landes. Dieses gilt es zu erhalten und zu schützen.
Zu dem archäologischen Erbe gehören sowohl sichtbare Monumente, wie zum Beispiel Grabhügel, Burgen, Warften, Deiche und Wallanlagen, als auch die materiellen Hinterlassenschaften unserer Vorfahren, wie Werkzeuge, Waffen oder Schmuckstücke. Archäologische Denkmäler sind meist im Boden verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler.
Zu den Ergebnissen archäologischer Forschung, die sich in Ausstellungen der Museen widerspiegeln, kann jede Bürgerin und jeder Bürger beitragen, indem sie/er auf archäologische Funde oder Denkmäler achtet und diese der zuständigen Stelle meldet.
Es werden Fortbildungsveranstaltungen zur Suche nach Funden angeboten. Zudem unterstützt die zuständige Stelle bei der Erstellung von Ortschroniken, bei der Fundstück-Bestimmung sowie der allgemeinen Bürgerberatung bezüglich archäologischer Belange. Zudem bietet die zuständige Stelle den Bauunternehmen Untersuchungen vor notwendigen Bodeneingriffen an, damit dieser eine hohe Planungssicherheit für die Bauvorhaben erhalten.
- An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
- bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.
Die zuständige Stelle hält Fundmeldungsformulare vor, die der systematischen, zentralen Erfassung der Funde dient.
- Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Topographische Karten (amtlich)
Ansprechpartner
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 387-0
|
Fax:
+49 4621 387-55
E-Mail:
alsh[at]alsh.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html
Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-369
|
Fax:
+49 4521 788-597
E-Mail:
bauamt[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.