Hilfe im Haushalt beantragen
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Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Hilfen Standort Eutin - Eutin, Malente, Ahrensbök, Süsel, Bosau
Elisabethstr. 16-18
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-511
E-Mail:
afsh-eutin[at]kreis-oh.de
Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg - Oldenburg, Heiligenhafen, Amt Oldenburg-Land, Amt Lensahn
Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
+49 4521 788-512
E-Mail:
afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Postfach
1260
23735
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
Tel:
04363 50851
|
Fax:
04363 508151
E-Mail:
mirko.sonnenkalb[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
13
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
Tel:
+49 4363 508-21
|
Fax:
+49 4363 508-121
E-Mail:
ines.wulff[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
14