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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Ortsauswahl
23738 Lensahn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Postfach 1260
23735 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Frau Katharina Ecke Icon Vcard

Tel: 04363 508-31   |   Fax: 04363 508-131
E-Mail: katharina.ecke[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 10