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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen

Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen

Ortsauswahl
23738 Lensahn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen

Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik.


Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
In Deutschland sind diese Straftatbestände in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die §§ 299 ff. StGB einschlägig.
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern regelt § 108e StGB.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurden die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eingeführt. Diese sind in § 299a und § 299b StGB geregelt.

 

  • Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein,
  • Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein,
  • Polizeidienststellen in Schleswig-Holstein,
  • Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein

Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein

 

Folgende Unterlagen wären hilfreich:

  • Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben,
  • Medien (z.B. Fotografien) oder auch
  • Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch

  • in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
  • im Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein“ (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
  • in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
  • oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Anti-Korruptionsrichtlinie

Erlass SH

Bekämpfung schwerer Wirtschaftskriminalität

 

Ansprechpartner

Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein




E-Mail: antikorruption.landsh[at]posteo.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/antikorruptionsbeauftragte_kT/beauftragteAntikorruption.html

Postanschrift:

Postfach 1152
25442 Quickborn (Pinneberg)