Wilden Müll melden
Wilden Müll melden
Wenn Sie wilden Müll melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Kurztext
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Wilden Müll melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
keine
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 6 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von wildem Müll verantwortlich.
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
Tel:
04363 508-31
|
Fax:
04363 508-131
E-Mail:
katharina.ecke[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
10
Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail:
naturschutz[at]kreis-oh.de
Mitarbeiter (Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein)
Tel:
+49 4521 788-854
|
Fax:
+49 4521 788-96854
E-Mail:
r.hartz[at]kreis-oh.de
|
Zimmer:
A 3.36