Straßenbeleuchtungsstörung melden
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Fundsachen melden
- Tourismus
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik)
Tel:
04363 50833
|
Fax:
04363 508133
E-Mail:
ralf.koehn[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
202