Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Keine
Keine
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg
Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel:
+49 4521 788-512
E-Mail:
afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
Tel:
+49 4363 508-21
|
Fax:
+49 4363 508-121
E-Mail:
ines.wulff[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
14
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
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Zimmer:
009