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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung

Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung

Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.


Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.

Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

§ 20 BestattG

 

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Frau Katharina Ecke Icon Vcard

Tel: 04363 508-31   |   Fax: 04363 508-131
E-Mail: katharina.ecke[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 10