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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge.


Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.

Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.

Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.

Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.

 

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
  • an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.

 

  • §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).

§§ 8 ff. BNatSchG

§§ 5 ff. LNatSchG

 

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Landschaftsplanung

 

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Frau Susan Petersen Icon Vcard

Tel: 04363 508-22   |   Fax: 04363 508-122
E-Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 12  


Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de


Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr