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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.


Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose Tiere,
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
  • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
  • Nager und Hauskaninchen.

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

 

  • Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
  • EU-Heimtierausweis

 

Ansprechpartner

Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein

Freischützstraße 11
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-222   |   Fax: +49 4521 788-651
E-Mail: veterinaer[at]kreis-oh.de