Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Die Beratung über Pflanzenschutzmittel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
Ansprechpartner
Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein
Freischützstraße 11
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-222
|
Fax:
+49 4521 788-651
E-Mail:
veterinaer[at]kreis-oh.de