Erbbauzinsen
Erbbauzinsen
Als Gegenleistung für die Bereitstellung eines Grundstücks zur Bebauung mit einem Gebäude können Erbbauzinsen erhoben werden.
Dieser ist abhängig von der Nutzung und Lage des Grundstücks.
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 1 Haupt- und Schulamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 1 Haupt- und Schulamt)
Tel:
04363 508-42
|
Fax:
04363 508-142
E-Mail:
martina.arlt[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
114