Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.
Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
- Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
- Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
- Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis
- Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
- Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
- Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
- Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
0431 3830
|
Fax:
0431 383-2754
E-Mail:
gst[at]lbv-sh.landsh.de