Als Wahlhelfer freiwillig melden
Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld).
Kurztext
- Wahlhelfer Anmeldung
- Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
- Tätigkeit ist ein Ehrenamt
- Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
- Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
- für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld) gezahlt
- freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
- zuständig: Wahlamt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
|
Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Eutiner Straße 2
23738
Lensahn
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)
Tel:
04363 508-23
|
Fax:
04363 508-123
E-Mail:
ramona.cruse[at]amt-lensahn.de
|
Zimmer:
13
Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-580
|
Fax:
+49 4521 788-600
E-Mail:
jugendhilfe[at]kreis-oh.de