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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.


Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Fachdienst Natur und Umwelt

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de


Zweckverband Ostholstein (ZVO)

Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel: 04561 399-0   |   Fax: 04561 399-187
E-Mail: zvo[at]zvo.com
Web: www.zvo.com/