Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Ortsauswahl
23738 Lensahn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.


In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.

Kurztext

  • Restabfälle Entsorgung
  • es besteht die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung
  • Abfälle, die nicht getrennt entsorgt werden können, sind Restabfälle
  • Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • die möglichen Größen der Müllbehälter, den Abfuhrrhythmus und die Kosten legt der jeweilige Entsorgungsträger fest
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

 

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Abfallwirtschaft

 

Ansprechpartner

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de

Mitarbeiter (Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein)

Herr Hartz Icon Vcard

Tel: +49 4521 788-854   |   Fax: +49 4521 788-96854
E-Mail: r.hartz[at]kreis-oh.de
|   Zimmer: A 3.36  

Mitarbeiter (Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein)

Frau Lamp Icon Vcard

Tel: +49 4521 788-846   |   Fax: +49 4521 788-96846
E-Mail: a.lamp[at]kreis-oh.de
|   Zimmer: A 3.1  


Zweckverband Ostholstein (ZVO)

Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel: 04561 399-0   |   Fax: 04561 399-187
E-Mail: zvo[at]zvo.com
Web: www.zvo.com/