Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
Als Bausachverständige/r kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.
In jedem Gewerk gibt es Bausachverständige, die den Bauherrn oder die Bauaufsichtsbehörde bei technischen Prüfungen unterstützen können, wie beispielsweise Prüfingenieure für Baustatik (Statiker) oder Sachverständige des Brandschutzes. Sie werden hinzugezogen, wenn sich Bauherr, Architekt und Handwerker nicht einigen können, ob eine Arbeit Mängel aufweist. So lässt sich unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden.
Anerkannte Bausachverständige müssen eine staatliche Prüfung nach den Bauprüfverordnungen des jeweiligen Landes absolvieren.
Je nach Gewerk und davon abhängigem Bausachverständigen an die:
- Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) oder
- Industrie- und Handelskammer (IHK).
- § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO§36ArchV SH).
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel:
+49 431 57065-0
|
Fax:
+49 431 57065-25
E-Mail:
info[at]aik-sh.de
Web:
www.aik-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:
04 51 60 06-0
|
Fax:
04 51 60 06-999
E-Mail:
ihk[at]ihk-luebeck.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr