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Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Ortsauswahl
23738 Lensahn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt. Es enhält all die Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.


Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen Betriebssitz hat.

 

Formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden,
  • Ihnen zuletzt bekannte Anschrift,
  • Angaben zur eigenen Person.

Bei erweiterten Auskünften:
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Über den Schleswig-Holstein-Service haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft bei den örtlichen Gewerbeämtern der teilnehmenden Gemeinden abzurufen.

Was sollte ich noch wissen?

Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.

 

Regionale Hinweise

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Frau Franziska Möding Icon Vcard

Tel: 04363 508-20   |   Fax: 04363 508-120
E-Mail: franziska.moeding[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 11  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung