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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Adresse auf Personalausweis ändern lassen

Adresse auf Personalausweis ändern lassen

Ortsauswahl
23738 Lensahn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Adresse auf Personalausweis ändern lassen

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.


Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Kurztext

  • Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss unverzüglich erfolgen
  • neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
  • Änderung kann online erfolgen, wenn die Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder muss persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort erfolgen.
  • zuständig: Bürgeramt am neuen Wohnort

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

  • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

 

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel: 04363 508-0   |   Fax: 04363 508-47
E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web: www.lensahn.de

Postanschrift:

Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Frau Ramona Cruse Icon Vcard

Tel: 04363 508-23   |   Fax: 04363 508-123
E-Mail: ramona.cruse[at]amt-lensahn.de
|   Zimmer: 13  

Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt)

Frau Bianca Zinn Icon Vcard


|   Zimmer: 009