Satzung über die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus in Damlos
Satzung über die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus in Damlos
erlassen am: 07.09.2021 | i.d.F.v.: 07.09.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.09.2021 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
Für Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, Freizeitgestaltung, Förderung des kulturellen Lebens, Heimat- und Jugendpflege, der sozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern und Durchführung von Familienfeiern stellt die Gemeinde die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus, Hauptstr. 11a, 23738 Damlos als öffentliche Einrichtung zur Verfügung.
§ 2 Benutzerkreis
Die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Damlos, sonstigen Interessengruppen der Gemeinde Damlos, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern zur Verfügung.
§ 3 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet.
Die Einzelheiten werden in der Benutzungsordnung für die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus Damlos bestimmt
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung über die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus Damlos tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.