Entgeltordnung für die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus Damlos
Entgeltordnung für die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus Damlos
erlassen am: 07.09.2021 | i.d.F.v.: 07.09.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 10.12.2021
Gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung Damlos vom 07.09.2021 wird folgende Entgeltordnung erlassen.
§ 1 Allgemeines
Aufgrund des § 3 der Benutzungsordnung für die Bürgerbegegnungsstätte und das kleine Kulturhaus Damlos wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
§ 2 Entgeltschuldner
Entgeltsschuldner sind die Nutzer, die als Antragsteller oder Veranstalter auftreten. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung der Zahlungspflicht und Fälligkeit
Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages.
Das Entgelt inklusiv der Reinigungskosten in Höhe von 100,00 € ist im Voraus der Nutzung der Bürgerbegegnungsstätte und des kleinen Kulturhauses fällig und der Gemeinde Damlos auf das Konto der Sparkasse Holstein IBAN DE98213522400076320027 oder der VR Bank OH Nord-Plön eG DE40213900080000450030 zu überweisen. Falls keine Reinigung durch die Gemeinde Damlos erforderlich ist, werden die 100,00 € zurückerstattet.
§ 4 Höhe des Entgelts
Für die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und des kleinen Kulturhauses beträgt das Entgelt für zahlungspflichtige Benutzer
a) Grundbetrag Bürgerbegegnungsstätte 150,00 €
b) Grundbetrag kleines Kulturhaus 75,00 €
c) Reinigungskosten 100,00 €
§ 5 Befreiung und Erlass von Entgelten
Veranstaltungen der Gemeinde sind entgeltfrei.
Veranstaltungen der Vereine und Verbände der Gemeinde Damlos sind entgeltfrei.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung für die Benutzung der Bürgerbegegnungsstätte und des kleinen Kulturhauses Damlos tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft.