Bettensteuer
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Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Keine
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Keine
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 2 Finanzen
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Tel:
04363 508-0
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Fax:
04363 508-47
E-Mail:
amt-lensahn[at]amt-lensahn.de
Web:
www.lensahn.de
Postanschrift:
Postfach
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23735
Lensahn
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Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Mitarbeiter (Amt Lensahn - Fachbereich 2 Finanzen)
Tel:
04363 508-62
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Fax:
04363 508-162
E-Mail:
mira.voss[at]amt-lensahn.de
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Zimmer:
16