Im Jahr 2022 findet in ganz Deutschland der um ein Jahr verschobene Zensus statt, mit dem auch die Bevölkerung im Kreis Ostholstein stichprobenweise befragt wird.
Die Durchführung des Zensus im Kreis Ostholstein obliegt der hierfür eingerichteten Erhebungsstelle des Kreises Ostholstein. Der Kreis gehört im Land Schleswig-Holstein zu den größten Erhebungsstellen mit einem entsprechend großen Befragungsumfang.
Für diese Befragungen vor Ort benötigt der Kreis Ostholstein über 450 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) – diese Zahl konnte leider noch nicht erreicht werden.
Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Ehrhebungsbeauftragte/r sind:
- Besuch einer vom Kreis Ostholstein angebotenen Schulung
- Volljährigkeit zum Zensusstichtag (15.05.2022)
- Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
- Wohnsitz in Deutschland
- Keine berufliche Tätigkeit in sensiblen Bereichen des Verwaltungsvollzugs (Meldeamt, Sozialamt, aktiver Polizeivollzugsdienst). Dieser Personenkreis ist von einer Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r leider ausgeschlossen)
Für die Tätigkeit wird geboten:
- Tätigkeit bei freier Zeiteinteilung innerhalb der Feldphase von 12 Wochen
- Steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich laut einer Schätzung des Bundesstatistikamtes abhängig von der Anzahl der Befragungen auf ca. 850, -- € beläuft
Allgemeine Informationen finden Sie unter www.zensus2022.de
Bei Interesse oder Rückfragen melden Sie sich gerne telefonisch unter 0152-01628435 oder unter der E-Mail Adresse: zensus2022[at]kreis-oh.de beim Kreis Ostholstein.