Das Amt Lensahn sucht für die Besetzung der Wahlvorstände anlässlich der Landtagswahl am 08.05.2022 freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die Wahlvorstände bestehen aus je sechs bis acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Sie stellen die ordnungsgemäße Wahlhandlung zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sicher, geben die Stimmzettel aus und stellen durch Auszählung das Ergebnis fest. Die Gemeindewahlbehörde beruft alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Bevorzugt werden Personen eingesetzt, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen sich nicht den ganzen Tag im Wahllokal aufhalten. Im Wahlvorstand arbeiten erfahrene ehrenamtliche Kräfte mit und es werden zudem genügend Personen eingesetzt, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu besetzen. Am Wahltag wird der Zeitaufwand jeweils bei rund sechs Stunden liegen. Für die Tätigkeit in den Wahlvorständen wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40,00 EUR gewährt, für die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher beträgt die Entschädigung 50,00 Euro.
Falls Sie weitere Fragen haben nutzen Sie gerne die FAQ zum Thema Wahlhelfer.
Interessierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich gerne beim Amt Lensahn melden. Dieses kann schriftlich an den Amtsvorsteher des Amtes Lensahn, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn, telefonisch 04363-508-23, per Registrierungformular oder per E-Mail an ramona.cruse[at]amt-lensahn.de geschehen.