Bekanntmachung für die Gemeinde Kabelhorst zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie.
Der erstmalig für die Gemeinde Kabelhorst aufzulegende Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom
06.02.2025 bis 06.03.2025
im Rathaus Lensahn, Eutiner Str. 2, Zimmer 12,
während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des oben genannten Zeitraums können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung und deren Anlagen.