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Kabelhorst | Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kabelhorst über die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kabelhorst hat in Ihrer Sitzung am 26.03.2025 den unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellten Lärmaktionsplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen.

Alle Interessierten können den o.g. Lärmaktionsplan im Rathaus der Gemeinde Lensahn, Ordnungs- und Planungsamt, Zimmer-Nr. 12, EG, Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans kann unter der Adresse www.laerm.schleswig-holstein.de eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Lärmaktionsplan im Internet unter der Adresse www.lensahn.de/gemeinden, Gemeinde Kabelhorst, einsehbar