Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Harmsdorf | Ablesung der Wasserzähler zur Abrechnung der Abwassergebühren

Für die Jahresverbrauchsabrechnung Abwasser in der Gemeinde Harmsdorf, sowie für die Berechnung der Abschläge für das Folgejahr benötigen wir von Ihnen den Zählerstand.

Bitte lesen Sie den Zählerstand (nur die schwarzen Ziffern) bis zum

31.12.2023

ab und teilen uns diesen wie folgt mit:

Liegt der Zählerstand bis zum 10.01.2024 nicht vor, so wird der Verbrauch gem. § 19 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Harmsdorf zur Abwassersatzung geschätzt.